

16.01.25 –
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 29.01.2025
In seiner Sitzung am 11.12.2024 fasste der Stadtrat auf Drängen der Verwaltung einen „Grundlagenbeschluss“ zum Neubau einer Vier-Felder-Sporthalle am Pestalozzi-Campus. Vorausgegangen waren trotz kurzer Beratungsdauer intensive Diskussionen. Grundlage dafür war eine beauftragte Machbarkeitsstudie, die den Mitgliedern des Stadtrates aber nur in Ausschnitten vorlag. Der Mehrbedarf an Sporthallenkapazitäten war unbestritten, doch blieben viele grundsätzliche Fragen offen. Erst nach (!) der Beschlussfassung ging den Stadträt*innen die im Vorfeld vielfach erbetene Machbarkeitsstudie vom September 2024 in ihrer Komplettfassung zu. Darin weist das beauftragte Büro auf der letzten Seite auf offene und zeitnah zu klärende Fragen hin. Der Fraktion sind bisher keine Antworten auf die offenen Fragen bekannt, obwohl das Vorhaben nun bereits beschlossen ist. Daher stellen sich Fragen nach der Planungsgrundlage der Halle.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:
Wie stellt sich der Nutzungsbedarf der einzelnen Schulen präzisiert gegenüber dem Gutachten dar (z.B. DG und AGs, insbesondere am Goethegymnasium)?
Wie stellt sich der Flächenbedarf für den Vereinssport präzisiert gegenüber dem Gutachten dar? (Geräteräume, weitere Räume, Ausstattungsbedarf für div. Sportarten usw.)
Wie hoch wird der Stellplatzbedarf geschätzt, insbesondere auch für bringende bzw. holende Eltern sowie Anfahrt zum Vereinssport?
Warum wurde den Mitgliedern des Stadtrats die vollständige Fassung der Machbarkeitsstudie erst nach Beschlussfassung zur Verfügung gestellt, obwohl vorher mehrmals darum gebeten wurde?
Welche anderen Standorte für eine größeren Sporthalle für den Schul- und Vereinssport insbesondere im Südwesten der Stadt wurden geprüft?
Antwort auf Frage 1: Wie stellt sich der Nutzungsbedarf der einzelnen Schulen präzisiert gegenüber dem Gutachten dar (z. B. DG und AGs, insbesondere am Goethegymnasium)?
Alle drei Schulen in staatlicher Trägerschaft wurden hinsichtlich der Nutzungsbedarfe befragt. Hierbei meldete die Schulen folgenden Bedarf:
Grundschule:
38 h „reiner Sportunterricht“ – Klassenstufen 1-4
1 h AG Ballspiele
1 h AG Bewegungsspiele
2 h SSB mit 2 AG
Wunsch: + 4 Ergänzungsstunden Sport (Nachmittag) + 4 weitere Stunden im Hort (Nachmittag)
Grundschule Gesamt: 50 h
Regelschule:
60 h (Unterricht + AG-Angebote)
Regelschule Gesamt: 60 h
Goethe Gymnasium:
140 h gesamt (davon 132 Sportunterricht, AG, DG + 8 h Schwimmhallennutzung)
20 h davon für Klasse 5+6 plus 8 h AG Sport (derzeit TH Amalienstraße)
Goethegymnasium Gesamt: 28 h (Ersatz für TH Amalienstraße)
Gesamt alle staatlichen Schulen: 138 h
Die Bedarfe der freien Schule der Diakoniestiftung (perspektivisch als zweizügige Gemeinschaftsschule geplant) wurden abgefragt, aber in der konkreten weiterführenden Planung nicht (mehr) mitberücksichtigt.
Antwort auf Frage 2: Wie stellt sich der Flächenbedarf für den Vereinssport präzisiert gegenüber dem Gutachten dar? (Geräteräume, weitere Räume, Ausstattungsbedarf für div. Sportarten usw.)
Die Bedarfe des Vereinssports wurden in der Machbarkeitsstudie nicht gesondert erhoben. Da es sich in erster Linie um eine Schulsporthalle handelt, wurden diese Bedarfe als Grundlage erhoben. Der Vereinssport wird die Sporthalle wie bisher im Nachmittagsbereich ab 16 Uhr nutzen (Sportarten und entsprechender Ausstattungsbedarf sind noch nicht erhoben worden – passen sich an den Schulsport an). Da derzeit eine deutlich kleinere Halle dem Vereinssport am Standort zu Verfügung steht, handelt es sich definitiv auch im Bereich des Vereinssports um eine Kapazitätserweiterung für Hallennutzungszeiten.
Antwort auf Frage 3: Wie hoch wird der Stellplatzbedarf geschätzt, insbesondere auch für bringende bzw. holende Eltern sowie Anfahrt zum Vereinssport?
Der Stellplatzbedarf wird mit 3-4 zusätzlichen Stellplätzen (unter Anwendung des Bestandschutzes) eingeschätzt. Diese können auf dem Grundstück verortet werden.
Antwort auf Frage 4: Warum wurde den Mitgliedern des Stadtrats die vollständige Fassung der Machbarkeitsstudie erst nach Beschlussfassung zur Verfügung gestellt, obwohl vorher mehrmals darum gebeten wurde?
Die Machbarkeitsstudie wurden in folgenden Ausschüssen vorgestellt (BUA 03.12.24, BSA 05.12.2024, FIA 10.12.2024). Auf jeweilige Anfrage im Ausschuss wurde die vorgestellte Studie den Ausschussmitgliedern des BUA am 04.12., des BSA am 10.12.2024 und des FIA am 19.12.24 übersandt.
Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wurde die Langfassung der Machbarkeitsstudie am 09.01.2025 im Ratsinformationssystem für alle Fraktionen hinterlegt.
Eine mehrfache Nachfrage ist dem federführenden Sport- und Schulverwaltungsamt nicht bekannt.
Antwort auf Frage 5: Welche anderen Standorte für eine größere Sporthalle für den Schul- und Vereinssport insbesondere im Südwesten der Stadt wurden geprüft?
Grundsätzlich kommen für die Sicherstellung des Schulsportunterrichtes nur bestehende Schulstandorte in Frage oder dem Schulstandort naheliegende Grundstücke. Der Bedarf für die Schülerinnen und Schüler des Pestalozzi-Campus rechtfertigt mindestens den Bau einer Dreifeldhalle. Durch die anvisierte Nutzung bei Wegfall der TH Amalienstraße des Goethegymnasiums erhöht sich der Bedarf um mindestens 28 h und somit ein weiteres Hallenfeld. Hier sind nur die Schülerinnen und Schüler des Goethegymnasiums berücksichtigt, die aktuell am Standort Amalienstraße die „Turnhalle“ nutzen. Andere Standorte kommen, insbesondere für den Bedarf der Pestalozzi-Schüler nicht in Betracht. Eine alleinige Schulsporthalle für die Schülerinnen und Schüler Goethegymnasiums ist in der Umsetzung nicht machbar, da im naheliegenden Umfeld keine geeigneten Grundstücke zur Verfügung stehen. Der aktuell ermittelte Bedarf an einer Vierfeldhalle kann aus Sicht der Stadtverwaltung Weimar nur an dem vorgeschlagenen Standort (Pestalozzi-Campus) realisiert werden. Der Bau einer Dreifeldhalle am Pestalozzi-Campus und einem zusätzlichen Standort für eine Sporthalle für Schülerinnen und Schüler des Goethegymnasiums steht in keinem Verhältnis und ist auch aufgrund von fehlenden bebaubaren Grundstücken in der Nähe des Schulstandortes ausgeschlossen. Der Bau einer größeren Sporthalle im Stadtgebiet von Weimar, insbesondere im Südwesten der Stadt, ist aufgrund fehlender geeigneten Grundstücke nicht realisierbar.
Kategorie
Anfragen und Anträge | Bildung und Soziales | Rathaus | Weimar Fraktion | Wirtschaft