Header image

DS 2025/018/F

Anfrage: Verwendung der Finanzmittel aus dem Klimapakt mit dem Land

16.01.25 –

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 29.01.2025

Die in Umsetzung des Klimapaktes mit den Thüringer Kommunen für 2023 bzw. 2024 der Stadt zugeflossenen Gelder aus dem Landeshaushalt sollen, wie im Klimapakt vereinbart, ausschließlich für Zwecke des Klimaschutzes und der Klimawandelanpassung verwendet werden (Zweckbindung). Darunter fallen beispielsweise Sofort-Maßnahmen zur Energieeinsparung, Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Minderung von Treibhausgasemissionen, klimafreundliche Mobilität sowie Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:

  1. Wofür und wann wurden die Mittel aus dem Klimapakt mit dem Land für das Jahr 2023 verwendet? Bitte konkret aufschlüsseln. Bitte auch prognostizierten Klimaeffekt in CO2-Äquivalenten angeben.
  2. Wurden alle Mittel ausgegeben, die für 2023 der Stadt zugeflossen sind, wenn nein, wie wird mit den Restmitteln verfahren?
  3. Wofür und wann wurden oder werden die Mittel aus dem Klimapakt mit dem Land für das Jahr 2024 verwendet? Bitte konkret aufschlüsseln. Bitte auch prognostizierten Klimaeffekt in CO2-Äquivalenten angeben.
  4. Mit welchem Ziel wurden genau diese Maßnahmen zur Finanzierung durch Mittel aus dem Klimapakt ausgewählt?

Antwort auf Frage 1: Wofür und wann wurden die Mittel aus dem Klimapakt mit dem Land für das Jahr 2023 verwendet? Bitte konkret aufschlüsseln. Bitte auch prognostizierten Klimaeffekt in CO2-Äquivalenten angeben.
Für das Jahr 2023 erhielt die Stadt Weimar aus dem Klimapakt mit Kommunen gem. § 8 Abs. 2 ThürKlimaG 911.957,22 €. Demgegenüber standen intern dafür angemeldete Ausgaben in Höhe von 2.241.851,50 €, wovon 833.653,20 € dieser Ausgaben durch anderweitige Drittmittel gedeckt wurden. Eine Auflistung der Projekte in denen diese Mittel eingesetzt wurden befindet sich in Tabelle 1. Diese basiert auf der Zwischenmeldung des Umsetzungstandes beim TMUEN aus dem September 2024 und kann daher vom aktuellen Umsetzungsstand leicht abweichen. Eine Aktualisierung des Umsetzungstandes ist für das 1. Quartal 2025 vorgesehen und kann anschließend dem Stadtrat zur Verfügung gestellt werden. Eine Berechnung der durch die Umsetzung der Projekte eingesparten Treibhausgasäquivalente wurde im Zuge der Mittelanmeldung und Zwischenmeldung durch das TMUEN nicht verlangt und erfolgte demnach nur bei Maßnahmen, in denen anderweitige Drittmittelgeber dies abverlangten. Diese Werte sind ebenfalls in Tabelle 1 – sofern vorliegend – angeführt.

Antwort auf Frage 2: Wurden alle Mittel ausgegeben, die für 2023 der Stadt zugeflossen sind, wenn nein, wie wird mit den Restmitteln verfahren?
Gesamtausgaben der bereits vollständig umsetzten Projekte: 1.585.941,85 €
weitere Drittmittel der bereits vollständig umsetzten Projekte: 343.298,65 €
Eigenanteil der bereits vollständig umsetzten Projekte: 1.242.643,20 €
Der Eigenanteil der bereits vollständig umgesetzten Projekte, für die die Verwendung der Gelder aus dem Klimapakt Zuweisungsjahr 2023 vorgesehen war, übersteigt die durch das TMUEN über den Klimapakt Zuweisungsjahr 2023 der Stadt Weimar zur Verfügung gestellte Summe, so dass keine Restmittel aus dem Klimapakt Zuweisungsjahr 2023 verbleiben.

Antwort auf Frage 3: Wofür und wann wurden oder werden die Mittel aus dem Klimapakt mit dem Land für das Jahr 2024 verwendet? Bitte konkret aufschlüsseln. Bitte auch prognostizierten Klimaeffekt in CO2-Äquivalenten angeben.
Für das Jahr 2024 erhielt die Stadt Weimar aus dem Klimapakt mit Kommunen gem. § 8 Abs. 2 ThürKlimaG 911.539,60 €. Demgegenüber standen intern dafür angemeldete Ausgaben in Höhe von 2.677.848,18 €, wovon 1.195.250,00 € dieser Ausgaben durch anderweitige Drittmittel gedeckt wurden. Demnach verbleibt als Eigenanteil für die Projekte ein Betrag in Höhe von 1.482.598,18 €. Eine Auflistung der Projekte, in denen diese Mittel eingesetzt wurden, befindet sich in Tabelle 2. Diese basiert ebenfalls auf der Zwischenmeldung des Umsetzungstandes beim TMUEN aus dem September 2024 und kann daher vom aktuellen Umsetzungsstand leicht abweichen. Auch hier kann eine Aktualisierung des Umsetzungstandes dem Stadtrat Ende des 1. Quartals 2025 zur Verfügung gestellt werden. Eine Berechnung der durch die Umsetzung der Projekte eingesparten Treibhausgasäquivalente wurde im Zuge der Mittelanmeldung und Zwischenmeldung durch das TMUEN auch für die Gelder des Zuweisungsjahres 2024 nicht verlangt. Da auch bei den Projekten von ggf. zugehörigen Drittmittelgebern diese Angaben nicht erforderlich waren, liegen für die, für die Jahreszuweisung 2024 vorgesehenen Projekte, keine prognostizierten Treibhauseinsparungen vor.

Antwort auf Frage 4: Mit welchem Ziel wurden genau diese Maßnahmen zur Finanzierung durch Mittel aus dem Klimapakt ausgewählt?
Die Zuteilung der Mittel aus dem Klimapakt mit Kommunen gem. § 8 Abs. 2 ThürKlimaG erfolgte stets sehr kurzfristig und nur bedingt planbar. Weiterhin variierten die Summen über die vier Auszahlungsjahre regelmäßig, da die Zuteilungsschlüssel fortlaufend angepasst wurden. Da damit zum Zeitpunkt der jährlichen Haushaltsanmeldungen keine Verlässlichkeit bzgl. der Zuweisung der Mittel aus dem Klimapakt bestand erfolgte eine Auswahl der Projekte für die Verwendung der Mittel aus dem Klimapakt stets erst nach Erhalt der entsprechenden Summen. Nach Erhalt der Summen wurden dann die durch die Fachämter für den Haushalt angemeldeten Projekte mit den Vorgaben der Positivlisten verglichen und dementsprechend Projekte für die Verwendung der Gelder aus den Mitteln des Klimapakts ausgewählt.
Aufgrund der mangelnden Verlässlichkeit der Mittelzuweisungen aus dem Klimapakt konnten daher keine zusätzlichen Maßnahmen zum Klimaschutz und der Klimaanpassung in Weimar realisiert werden. Grundsätzlich begrüßt die Stadtverwaltung aber das Ansinnen des Klimapakts und die bürokratiearme und zweckgebundene Zuweisung von Mitteln für Klimaschutz und Klimaanpassung, und spricht sich daher für eine Verlängerung des Klimapaktes aus, da damit die Kommunen befähigt werden in ihrem Wirkungskreis sinnvolle Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durchzuführen. Um durch das Instrument aber zusätzliche Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in verbindliche Zuweisungszusage sowie auch die Bekanntgabe der Höhen der Zuweisungen bereits deutlich vor dem Aufstellungszeitraum der Kommunalhaushalte erfolgen. Bestenfalls liegen diese Aussagen zum Jahresbeginn vor, so dass zusätzliche Maßnahmen für das Folgejahr eingeplant werden können.

Tabelle 1: Umgesetzte bzw. geplante Maßnahmen zur Verwendung der Mittel aus dem Klimapakt Zuweisungsjahr 2023 (911.957,22 €) in der Stadt Weimar.

Tabelle 2: Umgesetzte bzw. geplante Maßnahmen zur Verwendung der Mittel aus dem Klimapakt Zuweisungsjahr 2024 (911.539,60 €) in der Stadt Weimar.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Rathaus | Umwelt | Weimar Fraktion

Unser Programm