Anfrage: Schulöffnung nach Unterrichtsschluss

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.06.2017

07.06.17 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.06.2017

Die Schulgebäude in Weimar öffnen nach Unterrichtsschluss hauptsächlich für Elternabende, gelegentlich ist den Zeitungen aber auch eine anderweitige, externe Nutzung in den Abendstunden zu entnehmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt hierzu der Stadtverwaltung einige Fragen, die sich nur auf die Schulgebäude – nicht auf die Sporthallen – beziehen:

  1. Stehen die Gebäude der Grund- und Regelschulen, der Gymnasien, der Gemeinschaftsschule, der Förderzentren und der Berufsschulen grundsätzlich Externen zur Nutzung nach Unterrichtsschluss offen? Falls ja, wer genehmigt z.B. die externe Nutzung einer Schulaula in den Abendstunden? Falls nein, warum nicht?
  2. Für den Fall einer genehmigten Nutzung durch Externe (also nicht durch die Schulöffentlichkeit wie z.B. an Elternabenden): Gibt es hierfür eine zentrale Mietordnung für alle Schulgebäude, die auch Gebühren vorsieht? Wer öffnet und schließt das Schulgebäude und sorgt für die Sicherheit?
  3. Wieviele und welche Arten von externen Veranstaltungen nach Unterrichtsschluss gab es in den Weimarer Schulgebäuden in den Jahren 2015 und 2016? Bitte je Gebäude getrennt auflisten.
  4. Wie steht die Stadtverwaltung zu einer solchen breiteren Nutzung ihrer Immobilien? Wird dies befürwortet oder gibt es Gründe, die dagegen sprechen?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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