

27.11.25 –
Anfrage: Persönliche Budgets für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen haben laut § 29 SGB IX Anspruch auf ein persönliches Budget, um „in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den kommunalen Trägern der Eingliederungshilfe — also den Landkreisen
und kreisfreien Städten — sowie den Rehabilitationsträgern.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:
Wie viele Anträge auf Persönliche Budgets hat das zuständige Amt in Weimar seit 2020 bewilligt? Bitte aufschlüsseln nach Höhe und Dauer.
Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Bei wie vielen kam es zu Widersprüchen beziehungsweise Gerichtsverfahren?
Wie viele dieser Budgets sind trägerübergreifend ausgestaltet?
Wie viele dieser Budgets sind im Arbeitgebermodell angelegt?
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Anfragen und Anträge | Bildung und Soziales | Demokratie und Gerechtigkeit | Weimar Fraktion