

16.01.25 –
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 29.01.2025
Die Drucksache 2023/034a zum Radentscheid wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit verabschiedet. In dem Papier werden viele Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Radverkehr in der Stadt zusammengefasst und mit Fristen zur Erledigung durch die Stadtverwaltung versehen.
Einige Punkte wie die Öffnung von weiteren Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung wurden erledigt, andere müssen noch umgesetzt werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt dazu den Oberbürgermeister:
Antwort auf Frage 1: In Nr. 7 des Beschlusses, den der Stadtrat am 25.3.2023 mit großer Mehrheit getroffen hat, wird festgeschrieben, dass innerhalb eines Jahres „die grundlegenden Pläne für die Realisierung der vorstehenden Forderungen“ des Radentscheides unter Einbezug des bestehenden Radverkehrskonzeptes und des Abschlussberichts des Weimarer Konzeptes zur nachhaltigen Mobilitätsentwicklung (WENaMO) zu erarbeiten sind. Wie ist der Stand der Pläne?
Die investiven Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept (RVK) sind im Investitions- und Finanzierungsplan des Tiefbauamtes dargestellt und mit einem geplanten Umsetzungshorizont sowie den prognostizierten Kosten eingeordnet (siehe Anlage 1). Die Investitions- und Finanzierungsliste befindet sich momentan in der Fortschreibung, die voraussichtlich im Frühjahr 2025 abgeschlossen werden kann?
Antwort auf Frage 2: Ebenfalls unter Nr. 7 des Beschlusses wird ein „schriftlicher Bericht über den Umsetzungsstand, die Ergebnisse des Monitorings und der Evaluation und die städtische Akquise von Radverkehrs-Fördermitteln“ gefordert, der jährlich veröffentlicht und transparent im Rahmen eines ebenfalls jährlich stattfindenden Bürgerforums sowie im Stadtrat diskutiert werden soll. Wann wird der erste Umsetzungsbericht veröffentlicht?
Die Stadtverwaltung hat den Schwerpunkt ihrer Arbeit in den Jahren 2023 und 2024 zunächst auf die bauliche Umsetzung von Maßnahmen gelegt. Eine entsprechende Tätigkeitsübersicht wurde mit Beantwortung der DS 2024/150/F vorgestellt (siehe Anlage 2). Der erste formelle Umsetzungsbericht zu der vom Stadtrat beschlossenen Drucksache soll im Laufe des Jahres 2025 erstellt und veröffentlicht werden.
Antwort auf Frage 3: Welche der ebenfalls in der DS 2023/034a beschlossenen Punkte, wie beispielsweise die Prüfung von Zusatzmaßnahmen für das Radwegenetz oder Veränderungen beim Winterdienst oder Einsatz der Stadt für Querungsmöglichkeiten des Ilmparkes wurden bisher umgesetzt?
Hinsichtlich der angesprochenen Zusatzmaßnahmen lässt sich folgender Sachstand feststellen:
Tabelle 1: Zu prüfende Zusatzmaßnahmen gemäß Radentscheid Weimar
Lfd. Nr. Titel Umsetzungsfrist Umsetzungsstand:
1. Konzept zur Radquerung von Fußgängerzonen 2025 offen
2. Konzept Einbahnstraße Karl-Haußknecht-Straße 2025 in Bearbeitung
3. Radverkehr im verkehrsberuhigten Bereich Schützengasse, Hummelstr. 2025 offen
4. Radverkehr im verkehrsberuhigten Bereich August-Fröhlich-Platz 2030 offen
5. Konzept Einbahnstraße Ackerwand 2030 offen
6. Schlossgasse (Oberflächenertüchtigung für den Radverkehr) 2030 offen
7. Radfahrstreifen Erfurter Straße 2030 offen
8. Radfahrstreifen Jenaer Straße 2035 offen
9. Radfahrstreifen Friedrich-Ebert-Straße 2035 offen
10. Radfahrstreifen Steubenstraße 2035 offen
11. Radfahrstreifen Marienstraße 2035 offen
12. Radfahrstreifen Thälmannstraße 2035 offen
13. Radfahrstreifen Berkaer Straße 2035 offen
14. Fahrradstraße Röhrstraße 2035 offen
15. Fahrradstraße Carl-August-Allee 2035 offen
Mit der Klassik Stiftung Weimar werden seit geraumer Zeit Gespräche über eine mögliche teilweise Öffnung von Wegeverbindungen im Ilmpark zur Nutzung durch den Radverkehr geführt. Auch zum Thema Winterdienst auf Radverkehrsanlagen fanden bereits Gespräche mit Vertretern des Radentscheides statt; weitere Abstimmungen sind vorgesehen. Der Winterdienst befindet sich regelmäßig in einem Spannungsfeld zahlreicher Anforderungen. Absoluten Vorrang haben Rettungsdienste und ÖPNV. In den Vorbereitungen der jeweiligen Wintersaison werden jährlich die Räum- und Streupläne neu erstellt bzw. angepasst und soweit möglich auch die Belange des Radverkehrs mitberücksichtigt.
Antwort auf Frage 4: Welche Punkte wurden bisher nicht umgesetzt und warum nicht? Wann ist eine Um-
setzung geplant?
Allgemein gesprochen wurden zunächst Berichtspflichten zurückgestellt. Aktuell wird das Weimarer Verkehrsmodell als Grundlage für die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes fortentwickelt. Der Rad- und Fußverkehr wird hier künftig so abgebildet werden, dass die Wirkung von Maßnahmen im Rad- und Fußwegenetz eingeschätzt werden kann. Der Beirat Radverkehr soll sich zeitnah in 2025 konstituieren, nachdem nun die Vertreter des Stadtrates benannt worden sind.
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