DS 036/2016 - Anfrage Fördermittel für Klimaschutzbeauftragten

Anfragen und Anträge, Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 02.03.2016

16.02.16 –

Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 02.03.2016    

Der Vertrag des Weimarer Klimaschutzbeauftragten wurde zum Jahreswechsel 2015/16 nicht verlängert, obwohl noch Fördermittel bis Mai 2016 zur Verfügung stehen würden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Fraktion weimarwerk fragen hierzu den Oberbürgermeister:

1. Wurden Fördermittel über 2015 hinaus beantragt und bewilligt? Wenn ja, in welche Höhe?

2. Was passiert mit den bereits bewilligten Fördermitteln für den Klimaschutzbeauftragten nach dem Wegfall des städtischen Eigenanteils und der Kündigung des Vertrages?

3. Wird es einen Abschlussbericht zum Projekt geben? Wenn ja, von wem wird dieser bis wann verfasst und dem Stadtrat zur Verfügung gestellt?

4. Was passiert künftig mit den angeschafften Lastenfahrrädern, die sich in städtischem Besitz befinden? Wie und auf welche Weise können diese zukünftig von der Allgemeinheit genutzt werden?

5. Was sind die in den Jahren 2016 und 2017 geplanten Maßnahmen der Stadt Weimar zur Verbesserung des Klimaschutzes auf kommunaler Ebene vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Klimakonferenz in Paris? Wer wird diese künftig federführend umsetzen?

[Beantwortung der Anfrage DS 036/2016]

 

 





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