Bestrafungs-Phantasien, die niemandem helfen

Warum das Hausrecht ungeeignet ist, um Sachbeschädigungen zu sanktionieren Pressemitteilung der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Stadtrat Weimar vom 10.12.2020

10.12.20 –

Warum das Hausrecht ungeeignet ist, um Sachbeschädigungen zu sanktionieren

Pressemitteilung der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE im Stadtrat Weimar vom 10.12.2020

Eine "bewusste Eskalationsspirale" erkennt SPD-Stadtrat Daniel Gracz hinter dem Antrag der Fraktionen CDU und Weimarwerk-FDP-Piraten, der bei der Stadtratssitzung am 09.12.2020 mit der denkbar knappen Mehrheit von nur einer Stimme beschlossen worden ist: „Die Idee, Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum dadurch zu sanktionieren, dass man ihren Verursacher:innen zwei Jahre lang den Zugang zu städtischen Einrichtungen verwehrt, ist weder praxistauglich noch führt sie zu irgendeinem wünschenswerten Ergebnis." Dass die Maßnahme zudem auf unschuldige Bürger:innen ausgeweitet werden solle, widerspreche grundlegenden rechtsstaatlichen Standards, ergänzt Gracz. „Wegen dieser eklatanten rechtlichen Mängel kann der Beschluss überhaupt nicht vollzogen werden.“ Im Hintergrund steht ein ebenfalls angenommener Änderungsantrag der CDU-Fraktion, dass nicht nur Tatverantwortliche, sondern auch „Personen bzw. den Personenvereinigungen, in deren Vorstand sie tätig sind" – so der Antragstext – von dem Verbot betroffen sein sollen.

„Die doppelte Bestrafung, die mit dem Beschluss vorgesehen ist, widerspricht den Grundsätzen unseres Rechtsstaates und ist daher vollkommen absurd", stellt die grüne Fraktionsvorsitzende Ann-Sophie Bohm fest. "Regelverstöße Einzelner müssen rechtlich geahndet werden, nicht durch soziale Ausgrenzung. Sonst müsste die Stadt dieser Logik nach auch Verkehrssündern die Nutzung öffentlicher Straßen verbieten. Dass der OB diesem Antrag zugestimmt hat, enttäuscht mich besonders – vor allem weil absehbar war, dass der Beschluss nur mit Hilfe von Rechtsaußen zustande kommen kann. Diese Allianz zur Ausgrenzung unliebsamer Bürger:innen ist scharf zu verurteilen."

Dirk Möller von der Fraktion DIE LINKE unterstreicht: „Durch die unzulässige Bestrafung über das Strafrecht hinaus verhärtet sich die Situation. Sie drängt Straffällige weiter aus unserer städtischen Gemeinschaft heraus und betrifft Personen, die mit dem eigentlichen Vergehen nicht zu tun haben."

Gemeinsam sprechen sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SPD dafür aus, Probleme nicht mit autoritären Scheinmaßnahmen und Bestrafungs-Phantasien zu belegen, sondern zu lösen. Entsprechende Vorschläge und Konzepte, die den Sicherheitsbedürfnissen der Bürger:innen Weimars nachhaltig Rechnung tragen und sich in anderen Städten bereits bewährt haben, liegen seit Jahren vor.

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