

03.06.26 –
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2026
Der Stadtrat beschließt:
Die Mittel aus den freiwilligen vorzeitigen Ablösungen der sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge aus den Sanierungsgebieten „Weimar Innenstadt“ und „Weimar Nördliche Innenstadt“ sind zweckgebunden für die Schaffung preislich gebundenen Wohnraums durch Neubau, Ankauf, Umbau oder Sanierung zu verwenden. Die Mittel sind jeweils in den Gebieten zu verwenden, die in den Satzungen für die Sanierungsgebiete festgeschrieben sind.
Näheres zur Ausreichung der Mittel bestimmt die Stadtverwaltung durch eine Richtlinie.
Begründung:
Schaffung und Erhalt von günstigem Wohnraum ist die größte Herausforderung der Sozialpolitik für Bund, Land und
Kommunen. In der Stadt Weimar fehlen weiterhin Wohnungen, sowohl kleinere mit 1-2 Räumen als auch größere mit über 4 Räumen; vor allem fehlen Wohnungen, die für Menschen mit kleineren Einkommen oder Familien mit mehreren Kindern finanzierbar sind. Zugleich sind Neubauten und umfangreichere Sanierungen sehr teuer, ohne staatliche Zuschüsse sind bezahlbare Mieten so kaum möglich. Förderprogramme für Sanierungen existieren derweil kaum, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Thüringen ist wiederum nicht geeignet, die in Weimar herrschenden Probleme zu lösen. Durch die Verwendung der Mittel aus der vorzeitigen Ablösung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge kann dem Missstand fehlender bezahlbarer Wohnungen zumindest teilweise begegnet werden. Mit der DS 2025/118 „Freiwillige vorzeitige Ablösung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge nach § 154 Baugesetzbuch“ hat der Stadtrat den Weg bereitet, die beiden Sanierungsgebiete „Innenstadt" und „Nördliche Innenstadt" zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Dafür müssen die sanierungsrechtlichen Ausgleichsbeträge erhoben werden.
Alle Hauseigentümer*innen wurden dazu angeschrieben. Über 2000 Hauseigentümer*innen haben sich zurückgemeldet, 1800 haben sich den Nachlass von 25 % gesichert. Bis Anfang April flossen bereits 3,7 Mio Euro aus dem Sanierungsgebiet Innenstadt bzw. 3,5 Mio. Euro aus dem Sanierungsgebiet Nördliche Innenstadt. Diese Mittel aus den vorzeitigen Ablösungen der Ausgleichsbeträge fließen dem städtischen Haushalt zu. Sie müssen in den jeweiligen Sanierungsgebieten verwendet werden. Näheres zur Ausreichung der Mittel (Empfängerkreis, Verwendungszeitraum, genaue Zweckbindung und Bindung des Wohnraums an vorgegebene Bedingungen) soll die Stadtverwaltung durch eine Richtlinie festlegen.
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