Menü
07.07.21 –
Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.07.2021
Der Stadtrat beschließt:
Begründung:
Die Bezüge des Ministerpräsidenten und aller Minister*innen und Staatssekretär*innen sind aus dem Landeshaushalt ableitbar. Die Bezüge der Intendant*innen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind ebenso nachvollziehbar veröffentlicht.
Die Bezüge des Oberbürgermeisters, des Bürgermeisters, der Beigeordneten oder von Amtsleiter*innen der Stadtverwaltung können mit Hilfe des Haushaltes in Kombination mit Vergütungstabellen für den öffentlichen Dienst und gesetzlichen Rahmenbestimmungen hergeleitet werden.
Die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, Eigenbetriebe oder Zweckverbände leisten gute und wichtige Arbeit für die Stadtgesellschaft. Welche Vergütung bekommen die Geschäftsführer*innen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, der Eigenbetriebe oder der Zweckverbände, die oftmals mit wichtigen Aufgaben der Daseinsvorsorge betraut sind bzw. im öffentlichen Auftrag tätig sind, für ihre gute Arbeit? Hier gilt es, Offenheit zu zeigen und Transparenz herzustellen.
Gerade weil diese Gesellschaften, Eigenbetriebe oder Zweckverbände im öffentlichen Auftrag oder mit öffentlichen Mitteln oder öffentlichen Gütern arbeiten, ist eine Geheimhaltung der Bezüge nicht sinnvoll. Eine Anwendung der Bestimmung des Handelsgesetzbuches (§ 286 Abs. 4 HGB) soll daher alsbald, jedenfalls ab 2022, möglichst ausgeschlossen werden.
Der Antrag folgt wesentlich den Grundsätzen der guten Unternehmens- und Beteiligungsführung des Freistaats Thüringen (Public Corporate Governance Kodex), der mit der Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger am 18. September 2017 in Kraft getreten ist.
Kategorie
Anfragen und Anträge | Demokratie und Gerechtigkeit | Haushalt und Finanzen