Anfrage zum Sozialen Wohnungsbau in Weimar

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

28.02.18 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 14.03.2018

Hinsichtlich der anstehenden Fortschreibung des Weimarer Wohnungsmarktkonzeptes 2014 – 2018 möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN über die Antworten der Anfrage aus der letzten Stadtratssitzung hinaus (DS 2018/011/F) folgende Frage zum 'Sozialen Wohnungsbau' an den Oberbürgermeister richten.

'Sozialer Wohungsbau' wird hier verstanden als staatlich geförderter Wohnungsbau für soziale Gruppierungen, die ihren Bedarf an Wohnraum nicht (oder nur unzureichend) über den freien Wohnungsmarkt decken können. Ebenso wird darunter verstanden, dass die 'Sozialen Wohnungen' für diese sozialen Gruppen zweckgebunden sind, was sowohl die Miethöhe als auch die Belegung betrifft.

  1. Wie viele belegungs- und mietgebundene Wohnungen existieren in Weimar? Wann läuft deren Belegungsbindung jeweils aus?
  2. Wie hoch schätzt die Verwaltung den aktuellen Bedarf an solchen 'sozialen' Wohnungen in Weimar ein?
  3. Wie wird der Bedarf für die Zukunft, gerade auch vor den Prognosen wachsender Altersarmut, eingeschätzt?
  4. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich des Sozialen Wohnungsbaus wurden von der Verwaltung in den vergangenen Jahren vollzogen oder zumindest begonnen?
  5. Wie unterstützt die Stadt aktuell Wohnungssuchende mit geringem Einkommen?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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Anfragen und Anträge | Bildung und Soziales | Demokratie und Gerechtigkeit