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DS 2026/87/F

Anfrage: Verzögerung bei der Zielvereinbarung mit dem Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus

22.04.26 –

Gemeinsam Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE eingereicht zur Stadtratssitzung am 06.05.2026

Im Kontext der Budgetstreichungen für das Bürgerbündnis gegen Rechtsextremismus wurde bekannt, dass die Ende 2025 ausgelaufenen Zielvereinbarungen mit dem Trägerverein trotz abgeschlossener Verhandlungen nicht dem Stadtrat vorgelegt worden waren.

Die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE fragen daher den
Oberbürgermeister:

  1. Warum wurden die Zielvereinbarungen, obwohl sie bereits im Mai 2025 ausverhandelt waren, nicht fristgerecht dem Stadtrat vorgelegt? Welche Hinderungsgründe lagen für die Stadtratssitzungen Ende 2025 vor?
  2. Von wem und warum wurde die Zuständigkeit für das BgR innerhalb der Stadtverwaltung geändert? Wer ist nun innerhalb der Stadtverwaltung zuständig für das BgR?
  3. Warum wurden weder das BgR bzw. der Trägerverein zur Stärkung von Toleranz und Demokratie e. V. noch der Stadtrat über den Zuständigkeitswechsel informiert?

Antwort auf Frage 1: Warum wurden die Zielvereinbarungen, obwohl sie bereits im Mai 2025 ausverhandelt waren, nicht fristgerecht dem Stadtrat vorgelegt? Welche Hinderungsgründe lagen für die Stadtratssitzungen Ende 2025 vor?
Es ist unzutreffend, dass die Zielvereinbarung im Mai 2025 ausverhandelt war.

Antwort auf Frage 2: Von wem und warum wurde die Zuständigkeit für das BgR innerhalb der Stadtverwaltung geändert? Wer ist nun innerhalb der Stadtverwaltung zuständig für das BgR?
Die interne Zuständigkeit hat sich nicht verändert. Diese liegt weiterhin im Dezernat 2. Im Übrigen leitet der Oberbürgermeister gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 ThürKO die Stadtverwaltung und bestimmt die Geschäftsverteilung. Insofern liegt die Letztverantwortung nach dem Thüringer Kommunalrecht immer beim Leiter der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, im Falle der Stadt Weimar beim Oberbürgermeister.

Antwort auf Frage 3: Warum wurden weder das BgR bzw. der Trägerverein zur Stärkung von Toleranz und Demokratie e. V. noch der Stadtrat über den Zuständigkeitswechsel informiert?
Wie schon erwähnt: Es gibt keinen Wechsel der Zuständigkeit.

Kategorie

Anfragen und Anträge | Demokratie und Gerechtigkeit | Weimar Fraktion

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