

27.10.25 –
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 05.11.2025
Gemäß Thüringer Bauordnung sind bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, im erforderlichen Umfang geeignete Stellplätze herzustellen. Die notwendigen Stellplätze sowie die notwendigen Abstellplätze für Fahrräder können durch Zahlung eines Geldbetrags abgelöst werden.
Aus der Antwort auf die Anfrage DS-Nr. 2025-184, ergeben sich weitere Fragen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:
Antwort auf Frage 1: Wie viele Ablösegebühren wurden im ersten Halbjahr 2025 für wie viele Stellplätze aus welchen Zonen auf das Konto eingezahlt?
Im angefragten Zeitraum wurden keine Ablösegebühren eingezahlt.
Antwort auf Frage 2: Für welche investiven Maßnahmen oder Maßnahmen wie Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung an welchen Stell- oder Abstellplätzen wurden im ersten Halbjahr 2025 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet?
Im angefragten Zeitraum wurden keine Stellplatzablösegebühren verwendet.
Antwort auf Frage 3: Gibt es weitere Maßnahmen, die vom 1.1.2020 bis 30.6.2025 unter Verwendung von Stellplatzablösegebühren durchgeführt wurden, die nicht in der Antwort auf die Anfrage 2025-184 bzw. der Antwort auf Frage 3 dieser Anfrage enthalten sind, wenn ja welche, in welchem Jahr und mit welcher Höhe an Stellplatzgebühren?
Nein, es gibt darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen.
Antwort auf Frage 4: Da die Stadtverwaltung die in der bisherigen Satzung fixierten Ablösegebühren nicht mehr für zeitgemäß hält, wird es eine Aktualisierung der Satzung geben, und wenn ja, welche Änderungen werden erwogen?
Die Ablösegebühren dürfen maximal 60 Prozent der durchschnittlichen Herstellungskosten für Stellplätze einschließlich der Kosten des Grunderwerbs betragen. Die Verwaltung beabsichtigt, zunächst die Herstellungskosten zu kalkulieren und parallel dazu vergleichend Satzungen anderer Kommunen heranzuziehen. Aufgrund der personellen Situation kann derzeit nicht eingeordnet werden, wann ein Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Satzung vorgelegt wird. Hinzuweisen ist darauf, dass einige Bundesländer den bauordnungsrechtlichen Stellplatznachweis und in der Folge das Instrument der Stellplatzablösegebühren eingeschränkt oder abgeschafft haben bzw. dieses prüfen. Diesbezügliche Überlegungen und Entwicklungen im Freistaat Thüringen werden daher seitens der Verwaltung aufmerksam verfolgt.
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