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DS 2026/128/F

Anfrage: Baumsaison 25/26 - Neupflanzungen und Abgänge von Bäumen

03.06.26 –

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2026

Das Jahr 2025 war weltweit das drittheißeste je erfasste seit Beginn der Aufzeichnungen. Heißer waren vorher nur die Jahre 2024 und 2023. In Deutschland fiel es laut der Jahresbilanz des Deutschen Wetterdienstes besonders sonnenreich, niederschlagsarm und außergewöhnlich warm aus, ohne jedoch Allzeit-Hitzerekorde zu brechen. Die globale durchschnittliche Temperatur lag rund 1,4 °C über dem vorindustriellen Niveau.
Diese extremen Bedingungen setzen dem Baumbestand in Weimar sehr zu. Die klimabedingten Stresssymptome steigen stark an. Gleichzeitig können Bäume die Klimawandelfolgen in Städten abmildern, sie sind eines der wichtigsten Mittel. Umso fataler, dass die Baumbilanz in Weimar seit vielen Jahren deutlich negativ ausfällt.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:

  1. Wie viele Bäume des städtischen Baumbestandes wurden 2025 gefällt - bitte mit Angabe von Gründen (ohne städtische Forsten)?
  2. Wie viele Bäume wurden in der Pflanzsaison 25/26 neu gepflanzt?
  3. Wie viele Fällgenehmigungen wurden im Jahr 2025 erteilt für Bäume, die unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen?
  4. Für wie viele dieser Genehmigungen wurden Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen angeordnet, wie viele davon wurden tatsächlich gepflanzt?
  5. Für wie viele der Fällgenehmigungen wurden Ersatzzahlungen angeordnet?

Antwort auf Frage 1: Wie viele Bäume des städtischen Baumbestandes wurden 2025 gefällt - bitte mit Angabe von Gründen (ohne städtische Forsten)?
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 650 Fällungen im kommunalen Baumbestand vorgenommen.
Ursachen hierfür waren:
- Eschentriebsterben (ca. 16% der Fällung),
- Stand- und Bruchsicherheit (ca. 30% der Fällungen),
- abgängig oder abgestorben, Ursache nicht näher bestimmt (ca. 30% der Fällungen),
- sonstige Gründe wie z. B. Bestandsregulierung, städtische Baumaßnahmen, Baumaßnahmen der Ver- und Entsorger (ca. 24 % der Fällungen)
Durch die untere Naturschutzbehörde mussten zudem im Naturdenkmal „Possendorfer Ahornallee“ und in Schutzgebieten weitere Fällungen vorgenommen werden:
- So wurden im Jahr 2025 6 Bäume gefällt. Gründe hierfür waren ebenfalls Eschentriebsterben, mangelnde Stand- und Bruchsicherheit sowie Absterben aufgrund nicht näher bestimmter Ursachen.

Antwort auf Frage 2: Wie viele Bäume wurden in der Pflanzsaison 25/26 neu gepflanzt?
Im Rahmen der Pflanzperiode 2025/2026 wurden insgesamt 202 Bäume neu gepflanzt. Zu dieser Anzahl gehören auch 10 Feld-Ahorne im Naturdenkmal „Possendorfer Ahornallee“, welche im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörde nachgepflanzt wurden. In Schutzgebieten wird in der Regel auf natürlichen Aufwuchs als Ausgleich gesetzt, da Bäume, die durch Samenanflug entstanden sind, häufig deutlich bessere Wuchschancen aufweisen. Zusätzlich zu den vorgenannten insgesamt 202 Bäumen wurden im Rahmen von städtischen Baumaßnahmen in der Verantwortlichkeit des Grünflächen- und Friedhofamtes rund 70 weitere neue Bäume gepflanzt. Limitierender Faktor bei Baumpflanzungen ist allgemein die Verfügbarkeit geeigneter, zukunftsfähiger Pflanzstandorte. Entsprechend allgemein anerkannter Empfehlungen der Forschungsgemeinschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau benötigt ein Stadtbaum 12m³ durchwurzelungsfähigen Raum. Dies wird angesichts steigender Nutzungsansprüche im unterirdischen Bereich zunehmend schwieriger.

Antwort auf Frage 3: Wie viele Fällgenehmigungen wurden im Jahr 2025 erteilt für Bäume, die unter die Bestimmungen der Baumschutzsatzung fallen?
Im Jahr 2025 wurde im Rahmen der Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Eingriffe in den geschützten Baumbestand für insgesamt 229 Bäume eine Fällung beantragt. Neben diesen Fällungen wurden auch eine Vielzahl von Anträgen zu Maßnahmen zur Baumkronenpflege gestellt. Nach eingehender Prüfung wurden insgesamt für 163 Bäume Fällgenehmigungen erteilt.

Antwort auf Frage 4: Für wie viele dieser Genehmigungen wurden Ausgleichs- bzw. Ersatzpflanzungen angeordnet, wie viele davon wurden tatsächlich gepflanzt?
Grundsätzlich ist für jeden entfernten Baum ein Baum mit artgemäß ähnlichem Wuchs/Ausdehnung als Ersatz zu pflanzen, ausgenommen bei Bestandsregulierungen. Dies wird so stets auch beauflagt. So wurden für die 2025 genehmigten Fällungen insgesamt 150 Ersatzpflanzungen gefordert. Gemäß den Regelungen der Baumschutzsatzung sind Fällgenehmigungen grundsätzlich zwei Jahre lang gültig. Allerdings ist der Antragsteller nicht verpflichtet, die konkrete Durchführung der Fällung anzuzeigen. Deshalb wird im Bescheid ein konkretes Datum festgelegt, bis wann die beauflagte Ersatzpflanzung zu erfüllen und nachzuweisen ist. In der Regel wird dabei das Ende der unmittelbar auf den Ablauf der Fällgenehmigung folgenden Pflanzperiode, also 30.04. oder 30.12. des jeweiligen Jahres, beauflagt. Da die Nachweispflicht zur Kompensation durch Ersatzpflanzung wegen der 2-jährigen Gültigkeit der Hauptregelung des Verwaltungsaktes (Fällgenehmigung) bis zum Ende der folgenden Pflanzperiode, also meist ca. 2,5 Jahre läuft, kann erst danach kontrolliert werden, ob Ersatzpflanzungen auch tatsächlich erfolgten. Im Jahr 2025 wurde beim Grünflächenamt insgesamt 7 durchgeführte Ersatzpflanzungen, von Fällungen aus dem 2025, angezeigt.

Antwort auf Frage 5: Für wie viele der Fällgenehmigungen wurden Ersatzzahlungen angeordnet?
Da bei einigen betroffenen Grundstücken keine Ersatzpflanzungen vorgenommenen werden konnte, wurden im Jahr 2025 insgesamt 3 Ausgleichszahlungen angeordnet.

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