

19.03.25 –
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 02.04.2025
Der Abstimmungsausschuss zum Bürgerentscheid „Weimar braucht die Ost-Umfahrung“ hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.02.2025 das endgültige Ergebnis festgestellt. Eine deutliche Mehrheit der abstimmungsberechtigten Weimarerinnen und Weimarer hat sich gegen eine mögliche Ost-Umfahrung ausgesprochen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:
Antwort auf Frage 1: Welche Kosten sind für das Bürgerbegehren bis zum Zeitpunkt der Ablehnung des Begehrens durch den Stadtrat seitens der Stadt angefallen? Bitte aufschlüsseln nach allen Positionen wie auch u.a. Beratung der Antragstellenden, Kosten von Gerichtsverfahren inklusive Rechtsvertretung für die Stadt.
Das Bürgerbegehren „Weimar braucht die Ost-Umgehung“ wurde im Stadtrat mit Beschluss vom 11.12.2024 abgelehnt. Ab diesem Zeitpunkt begannen die Vorbereitungen zur Durchführung des Bürgerentscheides. Zum jetzigen Zeitpunkt sind noch nicht alle Kosten im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren und folgend dem Bürgerentscheid abgerechnet. Nach vorläufigem Stand belaufen sich die Gesamtkosten auf 125.905,83 €. In der Kostenaufstellung nicht enthalten sind die anteiligen Personalkosten des Wahlstabes und der Wahlscheinausgabe. Bis zur Ablehnung des Bürgerbegehrens im Stadtrat sind Kosten in Höhe von insgesamt 1.489,02 € entstanden. Dies sind zum einen Kosten im Rahmen eines Eilverfahrens beim VG Weimar in Höhe von 1.126,82 € und Erstattungen des Antragstellers gemäß § 27 Abs.2 Thür-
EBBG für die gesammelten Unterschriften in Höhe von 362,20 €. Für die Veröffentlichungen zur Ost-Umfahrung waren im Wesentlichen zwei Sonder-Rathauskuriere nötig. Die Kosten für Grafik/Satz, Druck und Verteilung an die Haushalte betrugen insgesamt 18.488,20 €. Die Bekanntmachung des Bürgerbegehrens (Beginn der Unterschriftensammlung, Fragestellung etc.) erfolgte im regulären Rathauskurier Nr. 06/24, hierfür sind der Stadt Weimar keine Extrakosten entstanden. Kosten für die Beratung der Antragsteller gab es keine. Die in § 42 ThürEBBG benannte gesetzliche Beratungspflicht ist von der Rechtsaufsichtsbehörde zu leisten und ist zudem kostenfrei.
Antwort auf Frage 2: Welche Kosten hat das weitere Verfahren nach der ablehnenden Entscheidung des Stadtrates nach sich gezogen? Bitte aufschlüsseln nach Positionen einschließlich u.a. Kosten von Gerichtsverfahren inklusive Rechtsvertretung für die Stadt, Druck und Versand der Stimmzettel, Kosten für die Auszählung u. a.
Die Kosten zur Durchführung des Bürgerentscheids nach Ablehnung im Stadtrat belaufen sich auf 124.416,81 €. Die einzelnen Kostenpositionen können der beiliegenden Exceltabelle entnommen werden.
Antwort auf Frage 3: Hat der Oberbürgermeister seine Ankündigung umgesetzt und dem Wunsch der Weimarer Bürgerinnen und Bürger gegenüber Land und Bund Ausdruck verliehen, dass eine Realisierung der im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführten Ostumfahrung nicht gewünscht ist?
Das Schreiben an den Bund zum Ergebnis des Bürgerbegehrens ist inhaltlich vorbereitet. Es soll aber erst mit der Benennung des neuen Bundesministers für Verkehr an das entsprechende Ministerium versendet werden. Das Land wird darüber dann ebenfalls in Kenntnis gesetzt.
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