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DS 2025/184/F

Anfrage: Stellplatzablösegebühren - Einnahmen und Verwendung

27.08.25 –

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 10.09.2025

Gemäß Thüringer Bauordnung sind bei der Errichtung von Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zu erwarten ist, im erforderlichen Umfang geeignete Stellplätze herzustellen. Die notwendigen Stellplätze sowie die notwendigen Abstellplätze für Fahrräder können durch Zahlung eines Geldbetrags abgelöst werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt daher den Oberbürgermeister:

1. Wie ist der Stand des Kontos der Stellplatzablösegebühren zum Stichtag 30.6.2025?

2. Wieviele Ablösegebühren wurden in den Jahren 2020 bis 2024 für wieviele Stellplätze aus welchen Zonen auf das Konto eingezahlt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.

3. Für welche investiven Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln.

4. Für welche Maßnahmen wie Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung an welchen Stell- oder Abstellplätzen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? (Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln).

5. Die gültige Stellplatzablösesatzung trat am 1.1.2002 in Kraft. Hält die Stadtverwaltung die darin fixierten Ablösegebühren zum heutigen Stand noch für zeitgemäß?

Antwort auf Frage 1: Wie ist der Stand des Kontos der Stellplatzablösegebühren zum Stichtag 30.6.2025?
Stand zum 30.06.2025:
HH-St. 0.68000.35500 - Ablösegebühr Stellplätze: 206.082,42 €
HH-St. 4.68000. - Verwahrkonto Stellplatzablösegebühren: 58.413,60 €
Summe 264.496,02 €

Antwort auf Frage 2: Wie viele Ablösegebühren wurden in den Jahren 2020 bis 2024 für wie viele Stellplätze aus welchen Zonen auf das Konto eingezahlt? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.
Jahr Höhe Stellplatzablöse pro Zone - Zone - Anzahl Stellplätze je Zone
2020
41.925,60 € - 1 - 4
12.884,40 € - 3 - 4
2021
5.777,50 € - 2 - 1
3.221,10 € - 3 - 1
2022
156.498,90 € - 1 - 15
34.665,00 € - 2 - 6
16.105,50 € - 3 - 5
2023
5.777,50 € - 2 - 1
3.221,10 € - 3 - 1
2024
20.962,80 € - 1 - 2
19.326,60 € - 3 - 6
gesamt 320.366,00 €

Antwort auf Frage 3: Für welche investiven Maßnahmen zur Entlastung der öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln.
30.000 € sind zweckgebunden für einen Stellplatzbau im Ortsteil Tiefurt im Jahr 2024 investiert
worden.

Antwort auf Frage 4: Für welche Maßnahmen wie Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung an welchen Stell- oder Abstellplätzen wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Stellplatzablösegebühren in welcher Höhe verwendet? (Bitte nach Jahren und Maßnahme aufschlüsseln).
2022
Radabstellanlagen Radtourismusinfrastruktur
Ersatz für fehlende Fahrradanlehnbügel - Johannes-Falk-Schule am Rathenauplatz 3.351,99 €
2023
Radabstellanlagen Radverkehrskonzept - Errichtung von 35 Fahrradabstellanlagen 4.778,24 €
2024
Radabstellanlagen Beschaffung von Fahrradanlehnbügeln 5.450,18 €
Radabstellanlagen Radverkehrskonzept - Errichtung von 35 Fahrradabstellanlagen 1.774,29 €
Radabstellanlagen Radverkehrskonzept - Errichtung von 47 Fahrradabstellanlagen 455,28 €

Antwort auf Frage 5: Die gültige Stellplatzablösesatzung trat am 1.1.2002 in Kraft. Hält die Stadtverwaltung die darin fixierten Ablösegebühren zum heutigen Stand noch für zeitgemäß?
Nein.

 

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