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Beschlusstext:
Der erste Satz der DS 20/2012 wird wie folgt verändert:
Der/Die KlimaschutzmanagerIn wird in der Stadtverwaltung als Stabsstelle angesiedelt.
Der Letzte Satz wird dem entsprechend angepasst.
Begründung:
Die Aufgaben der Klimaschutzmanagerin/des Klimaschutzmanagers sind Querschnittsaufgaben von dezernatsübergreifender Bedeutung. Diese Aufgaben können als Teil der Verwaltung effektiver und direkter wahr genommen werden, als in der Stadtwirtschaft. Auch sollte Klimaschutzmanagement und entsprechende Beratung von wirtschaftlichen Erwägungen getrennt gehalten werden, um Interessenskonflikte zu vermeiden.
Die Förderung von 65% kann nach Aussagen der Verwaltung im BUA auch wahrgenommen werden, wenn die Stelle in der Verwaltung angesiedelt wird.
Außerdem kann der Stadtrat in seiner Gesamtheit besser in die Arbeit und das Konzept eingebunden werden.