Menü
Beschlusstext:
In allen Punkten, in denen es um Kindergräber geht, wird die Altersgrenze auf 14 Jahre hinaufgesetzt.
Unter Punkt 1.1.12 - Erdreihengräber Kinder, Ruhezeit 20 Jahre wird die Gebühr auf 310€ festgesetzt.
Begründung:
Laut §1 Jugendschutzgesetz sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Daher ist eine Anpassung der Gebührensatzung was den Kinderbegriff angeht folgerichtig.
Aus der Friedhofsgebührenvergleichstabelle geht hervor, dass Kindergräber in Weimar nach der neuen Friedhofsgebührensatzung vergleichsweise teuer würden; daher die Anpassung auf 310 €.
Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätter-funktion unter Anfragen und Anträge gefunden werden.
Alle früheren archivierten Anfragen und Anträge bis 31.12.2012 finden Sie hier:
Anfragen und Anträge 2012
Anfragen und Anträge 2011
Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009