Änderungsantrag zur DS 080/2012 – Stromabnahmeverträge für städtische Dachflächen

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschliesst, dass die Stadt bei der Verpachtung von Dachflächen dem Pächter einen Stromabnahmevertrag anbietet, wenn der Preis unter den Bezugspreisen des Stromversorgers liegt und der Stadt über die Betriebszeit ein finanzieller Vorteil entsteht.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich bei den städtischen Gesellschaften für Regelungen im gleichen Sinne einzusetzen.