Antrag: Stromabnahmeverträge für städtische Dachflächen

Beschlusstext:

 

Der Stadtrat beschliesst, dass die Stadt oder städtische Gesellschaften bei der Verpachtung von Dachflächen dem Pächter einen Stromabnahmevertrag anbieten, wenn der Preis unter den Bezugspreisen des Stromversorgers liegt.

 

Begründung:
 

Durch sinkende Kosten für Solarstrom wird damit gerechnet, dass je nach Grösse und Dachfläche ab Ende 2012 der Herstellungspreis inklusive Rendite unter den Strompreis der Energieversorger sinken wird. Zur Entlastung des Haushaltes sollten die Stadt und die städtischen Gesellschaften zukünftig möglichst viel Solarstrom direkt vom Erzeuger z. B. Bürgersolaranlagen auf städtischen Dächern beziehen.