Anfrage zum Agenda21 Prozess in Weimar

Im Oktober 1998 hat der Weimarer Stadtrat beschlossen, entsprechend Artikel 28 des  Aktionsprogramms der UN-Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio 1992 eine Lokale Agenda21 zu erstellen.

Es sollten mit Interessengruppen entsprechende Leitbilder für eine nachhaltige Stadtentwicklung erarbeitet und jährlich dem Stadtrat über die Umsetzung berichtet werden.

Ein ämterübergreifendes Lokales Agenda21 Büro war legitimiert, langfristig Projekte zur nachhaltigen Entwicklung Weimars zu unterstützen, Agenda21-Initiativen sowohl innerhalb der Verwaltung zu organisieren als auch Verwaltung, BürgerInnen, Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Wirtschaftsorganisationen und Bildungsträger zu koordinieren und die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu leisten.

Die Stadtverwaltung sollte alle ihre Entscheidungen an den Kriterien einer nachhaltigen und verträglichen Entwicklung im Sinne der Agenda21 auf ökologischem, wirtschaftlichem, sozialem und kulturellem Gebiet ausrichten.

 

Daher Fragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

  1. Hat die Stadt Weimar eine lokale Agenda21 im Sinne des Beschlusses erstellt?
  2. Welche Interessengruppen haben welche Leitbilder erarbeitet, wie wurde darüber berichtet?
  3. Welche Projekte hat das Lokale Agenda21 Büro unterstützt? Zu welcher Abteilung gehört das Büro und wer bearbeitet die aktuellen Aufgaben, nachdem die Agenda21-Beauftragte seit Februar diesen Jahres als Personalrätin tätig ist?
  4. Hat die Stadt Weimar einen Maßnahmeplan zur Umsetzung ihrer Lokalen Agenda21 erstellt, auf dessen Grundlage sie Projekte im Sinne der Nachhaltigkeit entwickeln und damit Förderung durch den Freistaat Thüringen in Anspruch nehmen kann?
  5. Lässt sich die Stadt Weimar durch das Nachhaltigkeitszentrum Thüringen mit Sitz in Arnstadt betreuen und nimmt dessen Dienstleistung für Beratung bei der Umsetzung der Lokalen Agenda21 und Entwicklung von Projekten in Anspruch? In welcher Form geschieht das?

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