Anfrage zur Feinstaubbelastung in der Stadt Weimar

Nachdem die Stadt Weimar immer noch nicht in der Lage ist, die in der EU-Richtlinie 2008/50/EG, auch bekannt als Luftqualitätsrichtlinie, festgelegten Feinstaubhöchstwerte einzuhalten, hat die EU nun angekündigt, vor dem Europäischen Gerichtshof Klage einzureichen. Hierzu fragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN Bürgermeister Schwind:

 

  1. Welche Ursachen für die immer noch überhöhte Feinstaubbelastung hat die Stadtverwaltung identifiziert?
  2. war die Nichteinhaltung der von der EU vorgeschriebenen Höchstwerte zur Feinstaubbelastung absehbar? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen, um dies zu verhindern?
  3. Hält die Stadtverwaltung die Einführung einer Umweltzone für Sinnvoll? Wenn ja, bis wann ist mit der Einrichtung einer Umweltzone zu rechnen, wie groß wäre die Zone in etwa zu ziehen? Wein nein – warum nicht?
  4. Welche sonstigen Maßnahmen hält die Stadtverwaltung außerdem für sinnvoll, um die Feinstaubbelastung zu senken? Welche davon wird sie wann umsetzen?
  5. Wann wird die Stadt Weimar endlich die Vorgaben aus der EU-Richtlinie 2008/50/EG einhalten?

 

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