Anfrage zur Lichtreklame am Goethekaufhaus
- Wer hat die Anbringung der Lichtreklame am Goethekaufhaus genehmigt?
- In Übereinstimmung mit welcher Satzung der Stadt Weimar ist die Lichtreklame am Goethekaufhaus genehmigt worden?
- Hat die Konsumgenossenschaft Weimar in Übereinstimmung mit §3 (4) der Werbesatzung Sondernutzungsgebühren für die genannte Lichtreklame gezahlt? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, in welcher Höhe wurden die Sondernutzungsgebühren bemessen?