Anfrage zur Lichtreklame am Goethekaufhaus

  1. Wer hat die Anbringung der Lichtreklame am Goethekaufhaus genehmigt?
  2. In Übereinstimmung mit welcher Satzung der Stadt Weimar ist die Lichtreklame am Goethekaufhaus genehmigt worden?
  3. Hat die Konsumgenossenschaft Weimar in Übereinstimmung mit §3 (4) der Werbesatzung Sondernutzungsgebühren für die genannte Lichtreklame gezahlt? Wenn nein, warum nicht? Falls ja, in welcher Höhe wurden die Sondernutzungsgebühren bemessen?

Anfragen und Anträge - Archiv

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