12.10.2011: Änderung zur Drucksache DS 141/2011 – Stellungnahme zum 1. Entwurf der Thüringer Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm (LEP 2025)

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt folgende – redaktionell noch anzupassende – Ergänzungen zur Stellungnahme der Stadt Weimar zum Entwurf des LEP Thüringen 2025:

  • Unter Punkt 1.1.4 soll es um die Kulturerbestätten besondere Schutzzonen geben, in denen keine raumbedeutenden Maßnahmen durchgeführt werden dürfen. Unter Punkt 4.5.1 heißt es zudem: „Eine Beeinträchtigung der Thüringer Kulturlandschaft mit ihren wertvollen Orts- und Landschaftsbildern soll beim Ausbau der technischen Infrastruktur vermieden werden.“ Vor dem Hintergrund der energiepolitischen Ziele dieses LEP sind beide Punkte geeignet, den eigenen Zielsetzungen im Bereich Windkraft entgegenzuwirken. Um beide Punkte beurteilen zu können, ist eine differenziertere Darstellung in ihren Konsequenzen für die Windkraftnutzung angezeigt.
  • Bezugnehmend auf die Karte S. 30 schreibt der LEP mittelgroße Funktionsräume vor. Eine administrative Zerschneidung soll vermieden werden. Aufgrund einer evtl. notwendigen Gebietsreform wird eine vorschnelle Festlegung auf administrative Gebietsgrenzen nicht als zielführend erachtet.
  • Unter Punkt 2.4 Siedlungsentwicklung wird benannt, dass die Flächenneuinanspruchnahme erst 2025 bei netto null liegen soll. Nach den Empfehlungen des Nachhaltigkeitsbeirates und des Rates für nachhaltige Entwicklung dürfte Thüringen schon jetzt nur einen ha pro Tag verbrauchen. 2010 lag der Verbrauch aber real bei 3,7 ha. Hier ist dringender Nachbesserungsbedarf mit der Formulierung von Vorgaben im LEP gegeben.
  • Für Punkt 4.4 Integrierte Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollte die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs als vorrangig vor dem MIV festgeschrieben werden. Im selben Punkt sollte das Potenzial für Pedelecs  und deren Infrastruktur als integraler Bestandteil eines postfossilen integrierten Mobilitätsangebots stärker herausgestellt werden.  
  • Unter Punkt 6.1 sollte statt des Freiraumverbundsystems ein verbindlicher Biotopverbund in den LEP aufgenommen werden.
  • Der Schutz vor Lärm sollte mit entsprechenden Zielen im LEP verankert werden.