Anfrage zu Kameras im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum wird durch immer mehr Kameras, private und solche öffentlicher Einrichtungen, überwacht. In Anwendung von Urteilen des Bundesgerichtshofes, zuletzt vom 16.3.2010 (im Urteil VI ZR 176/09) kann eine Überwachungsanlage die Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigen, durch Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung, wenn sie von der Überwachung nicht informiert wurden.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister dazu an:

  • Gibt es ein Verzeichnis der privaten und öffentlichen Überwachungsanlagen, die den öffentlichen Raum vollständig oder teilweise erfassen, für das Gebiet der Stadt Weimar?
  • Wenn ja: wo wird es geführt und wo wäre es einsehbar? Wenn nein: Warum wird es nicht geführt? Wie können sich Bürgerinnen und Bürger über vorhandene Überwachungsanlagen sonst informieren?