Menü
Der öffentliche Raum wird durch immer mehr Kameras, private und solche öffentlicher Einrichtungen, überwacht. In Anwendung von Urteilen des Bundesgerichtshofes, zuletzt vom 16.3.2010 (im Urteil VI ZR 176/09) kann eine Überwachungsanlage die Persönlichkeitsrechte Dritter beeinträchtigen, durch Eingriff in das Recht der informationellen Selbstbestimmung, wenn sie von der Überwachung nicht informiert wurden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister dazu an: