Änderung zur Drucksache DS 127/2011 – Aktualisierung der Sondernutzungsgebührensatzung 11. Änderungssatzung

Beschlusstext:

In Anlage 2, II, 3.10 anfügen:

Zirkusveranstaltungen mit Wildtieren je m² beanspruchte Fläche in allen Zonen 0,50 p/T

Wildtiere gemäß dieser Satzung umfassen alle Arten, die von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz als solche festgesetzt wurden.

Begründung:

Es ist anerkannte Fachmeinung, dass eine artgerechte Haltung von Wildtieren in Zirkussen nicht möglich ist. Um einer indirekten Bevorzugung innerhalb der Sondernutzungsgebührensatzung z.B. im Vergleich zu Straßenfesten entgegen zu wirken, ist eine Angleichung angemessen.