Gastrecht für Zirkusunternehmen mit Wildtierarten in Weimar

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt:

  1. zu prüfen, inwieweit ab 01.01.2011 die Zurschaustellung, Mitführung bzw. der Auftritt von Wildtierarten auf städtischen Flächen nicht mehr gestattet werden kann. Der Oberbürgermeister berichtet zeitnah über die Ergebnisse der Prüfung.
  2. im Falle einer positiven Prüfung unmittelbar Maßnahmen wie die Einbringung einer Stadtrats-Drucksache einzuleiten, die dem Ziel und Zeitpunkt entsprechen, z.B. eine entsprechende Änderung der Platzüberlassungsverträge.

 

Begründung:

Immer wieder sorgen die Auftritte von Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mit sich führen, für negative Schlagzeilen. Es ist selbst bei bestem Bemühen der Zirkusbetriebe grundsätzlich zu bezweifeln, dass die Haltung und das Mitführen von verschiedenen Wildtierarten in Zirkusunternehmen und ähnlichen Einrichtungen mit wechselnden Standorten tierschutzgerecht durchgeführt werden können. So äußerte sich auch die Bundestierärztekammer  am 22.4.2010.


Viele Wildtierarten stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Unterbringung, Ernährung und Pflege, die während eines Reisebetriebs nicht gewährleistet werden können: Der ständige Ortswechsel und die damit verbundenen Transporte, die zu kleinen Käfige und fehlende Auslaufmöglichkeiten verursachen massive Gesundheitsschäden, schwere Verhaltensstörungen und eine erhöhte Sterblichkeit der Tiere. Eine nicht vollständige Liste betroffener Tierarten (Quelle: Tierärztlichen Vereinigung Tierschutz) umfasst derzeit folgende Arten: Alligatoren, Antilopen und antilopenartige Tiere, Amphibien, Bären, Delfine, Elefantenbullen, Flamingos, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Krokodile, Menschenaffen, Nashörner, Pinguine, Riesenschlangen, Robben und robbenartige Tiere, Tümmler und Wölfe. Diese Tiere können in mobilen Einrichtungen nicht art- und verhaltensgerecht untergebracht werden.


In einigen europäischen Ländern wurden daher bereits zahlreiche Wildtierarten im Zirkus verboten. In Deutschland konnte bis heute trotz mehrerer Initiativen im Bundesrat noch kein grundsätzliches Verbot erreicht werden. Zahlreiche deutsche Städte (z.B. Kassel, Heidelberg, Köln, Schwerin) haben sich dazu entschlossen, zum Wohl der Tiere unabhängig von einem solchen Grundsatzbeschluss, nur solchen Zirkusunternehmen einen Auftritt in ihrer Stadt zu gestatten, die bestimmte Wildtierarten nicht mit sich führen. Hierfür dient die Liste des TVT regelmäßig als Entscheidungsgrundlage.
Auch die Heidelberger Platzpachtverträge, die seit Jahren unbeanstandet vollzogen werden, verwenden diese Liste.
Gute, moderne Zirkusunternehmen, insbesondere Marktführer wie Roncalli, Flic Flac, Cirque du Soleil und der Chinesische Staatszirkus, arbeiten bereits seit Jahren erfolgreich ohne Tiere.

Die Stadt Weimar sollte den Beispielen folgen und ein Zeichen für den Tierschutz setzen.

In einem ersten Schritt soll daher die Stadtverwaltung das Anliegen prüfen und Möglichkeiten der Umsetzung zum Stichtag 1. Januar 2011 aufzeigen. Im Falle einer positiven Prüfung, wovon Bündnis 90/DIE GRÜNEN ausgehen, soll der Oberbürgermeister eine Initiative in den Stadtrat einbringen, um die Erreichung des Zieles zum geplanten Zeitpunkt am besten umsetzen zu können.