Barrierefreiheit am weimarer Bahnhof

Beschlusstext:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich bei der Dt. Bahn AG für eine Lösung einzusetzen, die es  z.B. Gehbehinderten, Reisenden im Rollstuhl oder mit schwerem Gepäck, Eltern mit Kinderwagen u. v. a. ermöglicht, auch nach 23.00 Uhr das Bahngebäude verlassen oder betreten zu können ohne ausschließlich die Treppe an der Ostseite des Bahnhofgebäudes benutzen zu müssen.

 

Begründung:
Zwischen 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr ist das Bahnhofsgebäude in Weimar geschlossen. In diesem Zeitraum treffen 13 Regionalbahnen ein und verlassen den Bahnhof. So lange ist eine  Benutzung der Fahrstühle, um auf dem üblichen Weg nach draußen zu gelangen, nicht möglich. Beeinträchtigte Reisende mit Rollstuhl, schwerem Gepäck oder Kinderwagen müssen sich mühselig die Treppe im Ostteil des Gebäudes herunter- oder herauf helfen lassen um auf Gleis 5 zu gelangen bzw. die Bahnsteige wieder verlassen zu können. Fährt eine Bahn auf einem anderen Gleis als auf Gleis 5 ein, muss erst der Bahnsteig gewechselt werden, bis das Verlassen über die Treppe von Gleis 5 durch den Osttunnel möglich wird. Den KundInnen, die mit dem ICE  eintreffen, bleibt diese Anstrengung erspart, denn eine Schließung des Bahnhofgebäudes findet erst nach Ankunft und Abfahrt des letzten ICE am Tag statt.

Die Europäische Union hat sich in ihrem Aktionsplan 2004-2010 für Menschen mit Behinderungen zum Ziel gesetzt, gleichen Zugang für alle zu ermöglichen, damit sind u. a. öffentliche Gebäude und öffentliche Verkehrsmittel gemeint. Dies ist hier nicht erfüllt, denn die Treppenlösung benachteiligt Menschen, die auf den Fahrstuhl angewiesen sind. Für sie gibt es kaum eine Möglichkeit, den Bahnhof ohne Hilfe nach 23.00 Uhr zu nutzen.