Änderungsantrag Städtische Baumaßnahmen als Vorbild

Beschlusstext:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Alle öffentlichen Gebäude der Stadt Weimar und ihrer mehrheitlich getragenen Gesellschaften werden bei Neuerrichtungen von Gebäuden diese mit Energieverbrauchswerten von 40% unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben für Energiestandards realisieren.
  2. Mit Inkrafttreten einer neuen ENEV (Energieeinsparverordnung) wird diese Vorgabe überprüft und angepasst.
  3. Für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gilt der selbe Wert, allerdings unter der Maßgabe, dass Ausnahmen bei nicht mehr vertretbaren Kosten möglich sind bzw. besondere Gründe dem entgegen stehen.
  4. Ausnahmen sind vor dem Bau- und Umweltausschuss zu begründen.

Begründung:

Die allgemein geltenden gesetzlichen Vorgaben für Energiestandards von Gebäuden sind sowohl technisch wie auch betriebswirtschaftlich nicht ausreichend. Sie erzielen nicht die notwendigen, beabsichtigten Klimaschutzziele und belasten die folgenden Haushalte mit zu hohen Nebenkosten.