Verbot von Terrassenstrahlern

Der Stadtrat möge beschließen:

Das Aufstellen von Terrassenstrahlern im öffentlichen Raum der Stadt Weimar ist verboten.

Begründung:

Die auch als „Heizpilze" bekannten Terrassenstrahler sind zutiefst klimaschädlich. Ausgehend von durchschnittlich 36h Betriebsdauer pro Woche setzt ein Heizpilz bis zu vier Tonnen Kohlendioxid frei, das entspricht einem gut gedämmten Einfamilienhaus oder dem Auto eines Vielfahrers. Auch aus ästhetischen Gründen ist es dringend geboten Heizpilze zu verbieten.