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Der Stadtrat möge beschließen:
Im Zuge der Fertigstellung der Baumaßnahme Ernst-Thälmann-Straße werden folgende Änderungen vorgenommen bzw. die Ausführung angepasst:
Der für den KfZ-Verkehr vorgesehene Straßenraum ist auf 2,75 je Richtungsfahrbahn zu verringern und durch Abmarkierung auf der westlichen Seite der Straße ein sogenannter Mehrzweckstreifen von 1,0 Meter Breite zu markieren.
Begründung:
Bei der Neuplanung der Straße wurden die Belange des Radverkehrs ungenügend berücksichtigt. Der vorliegende Antrag beseitigt für den bergauf orientierten Radverkehr diesen Fehler teilweise. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr auf dieser Seite ist darüber hinaus dadurch erleichtert, dass dort wenige Geschäfte und Einrichtungen vorhanden sind und auch parkende KfZ wenig beeinträchtigen können. Für den bergab fahrenden Radverkehr ist dies aufgrund der regelmäßig höheren Geschwindigkeiten des Radverkehrs, die diversen vorhanden Geschäfte und die parkenden KfZ eine solche Lösung leider nicht möglich. Hier könnte nur die unter 6) genannte Maßnahme eine gewisse Verbesserung bedeuten können.