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Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ggf. auch unter Zuhilfenahme von externen Fachkräften,
Begründung:
Die EU hat Armut so definiert: „Als arm gelten Einzelpersonen, Familien, Personengruppen, die über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsland, in dem sie leben, als Minimum hinnehmbar ist". Absolut arm ist, wem es an Nahrungsmitteln, Kleidung, Unterkunft und der notwendigen Gesundheitsversorgung fehlt. Relativ arm ist, wer nur ca. die Hälfte des Pro-Kopf-Durchschnittseinkommens hat.
Armut ist ständige Herausforderung der Politik. Die Bekämpfung und Vorbeugung von Armut sind wichtige Handlungsfelder der Stadt. Die Erstellung eines Armutsberichts in regelmäßigen Abständen stellt damit eine wesentliche Grundlage für verantwortungsvolle sozialpolitische Entscheidungen dar. Armut gibt es auch in Weimar.
Anfragen und Anträge ab 2013 sind in der Datenbank erfasst und können über die Blätter-funktion unter Anfragen und Anträge gefunden werden.
Alle früheren archivierten Anfragen und Anträge bis 31.12.2012 finden Sie hier:
Anfragen und Anträge 2012
Anfragen und Anträge 2011
Anfragen und Anträge 2010
Anfragen und Anträge 2009