Armutsbericht für die Stadt Weimar

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ggf. auch unter Zuhilfenahme von externen Fachkräften,

  • einen Armutsbericht über die Situation in Weimar zu erstellen. Der Bericht soll Grundlage dafür sein, ein Netzwerk von Personen und Institutionen aufzubauen. Es muß möglich sein, anhand des Berichts Hilfsbedürftige zu ermitteln und konkrete Hilfen im Einzelfall zu leisten.
  • In den Datenpool sollen z.B. die Zahlen der Erwerbslosen, der Leistungsempfänger nach SGB II (ALG II, Sozialgeld), der Leistungsempfänger nach SGB XII (Hilfen zum Lebensunterhalt, Grundsicherung und Hilfe in besonderen Lebenslagen) aber auch der Wohngeldbezieher und Schuldner aufgenommen werden. Des weiteren ist die Aufteilung nach Geschlecht, Altersgruppen und Ortsbereichen notwendig. Ein besonderes Augenmerk soll auf die Kinderarmut gerichtet sein.
  • Bei Methodik, Aufbau und Fragestellung soll sich der Bericht an schon vorhandenen Armutsberichten anderer Städte, wie z.b. München orientieren.

Begründung:

Die EU hat Armut so definiert: „Als arm gelten Einzelpersonen, Familien, Personengruppen, die über so geringe materielle, kulturelle und soziale Mittel verfügen, dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedsland, in dem sie leben, als Minimum hinnehmbar ist". Absolut arm ist, wem es an Nahrungsmitteln, Kleidung, Unterkunft und der notwendigen Gesundheitsversorgung fehlt. Relativ arm ist, wer nur ca. die Hälfte des Pro-Kopf-Durchschnittseinkommens hat.

Armut ist ständige Herausforderung der Politik. Die Bekämpfung und Vorbeugung von Armut sind wichtige Handlungsfelder der Stadt. Die Erstellung eines Armutsberichts in regelmäßigen Abständen stellt damit eine wesentliche Grundlage für verantwortungsvolle sozialpolitische Entscheidungen dar. Armut gibt es auch in Weimar.