Anfrage zu Barrierefreiheit der Internetseiten

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister an:

  • Wie schätzt die Stadtverwaltung den derzeitigen Internetauftritt der Stadt Weimar und der Weimar GmbH hinsichtlich der Barrierefreiheit ein?
  • Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, einen komplett barrierefreien Internetauftritt zu realisieren?
  • Welche Kosten verursacht die technische Realisierung eines komplett barrierefreien Internetauftritts?

Zur Begründung:

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, auch behinderten Menschen die volle Informationsfreiheit ihrer Internetseiten zu gewährleisten. Dieses Gesetz ist seit 2002 in Kraft.

 

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