Anfrage zu Barrierefreiheit der Internetseiten
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister an:
- Wie schätzt die Stadtverwaltung den derzeitigen Internetauftritt der Stadt Weimar und der Weimar GmbH hinsichtlich der Barrierefreiheit ein?
- Bis zu welchem Zeitpunkt ist geplant, einen komplett barrierefreien Internetauftritt zu realisieren?
- Welche Kosten verursacht die technische Realisierung eines komplett barrierefreien Internetauftritts?
Zur Begründung:
Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet, auch behinderten Menschen die volle Informationsfreiheit ihrer Internetseiten zu gewährleisten. Dieses Gesetz ist seit 2002 in Kraft.