Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Stadtrat befürwortet die weitgehende Nutzung aller geeigneten städtischen Liegenschaften und deren der städtischen Gesellschaften für Photovoltaiknutzung.
  2. Die Stadt Weimar recherchiert städtische Liegenschaften, die geeignet sind zur Vermarktung von Photovoltaik-Dach- und Freianlagen (z.B. Schulen und freie Gewerbeflächen).
  3. Es ist für jede Liegenschaft fachlich zu begründen, warum die Eignung in Frage gestellt wird.
  4. Die Stadt Weimar stellt die ermittelten und geeigneten Dach- und Freiflächen potenziellen Investoren zu branchenüblichen und angemessenen Pachtzinsen (ggf. auch Verkauf) zur Verfügung oder stellt sie der Tochtergesellschaft der Weimarer Wohnstätte, der Immobilienservice Weimar GmbH (ISW) zur Verfügung.
  5. Als Gesellschafterversammlung der Weimarer Wohnstätte überträgt der Stadtrat dem

Tochterunternehmen  Immobilienservice Weimar GmbH (ISW) folgende Aufgabe:

Die ISW beauftragt und betreibt Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden der Weimarer Wohnstätte, der Stadt Weimar und deren städtischen Gesellschaften.

Die erwirtschaftete Rendite der PV Anlage muss mindestens 5% betragen. Über 50% der Wertschöpfung der Anlagen und deren Bewirtschaftung soll in der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena erfolgen.

Bis 2020 soll ein Volumen von 2 MW (entspricht den Stromverbrauch von ca. 2000 Haushalten) installiert werden.

 

 

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