Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften
Der Stadtrat beschließt:
- Der Stadtrat befürwortet die weitgehende Nutzung aller geeigneten städtischen Liegenschaften und deren der städtischen Gesellschaften für Photovoltaiknutzung.
- Die Stadt Weimar recherchiert städtische Liegenschaften, die geeignet sind zur Vermarktung von Photovoltaik-Dach- und Freianlagen (z.B. Schulen und freie Gewerbeflächen).
- Es ist für jede Liegenschaft fachlich zu begründen, warum die Eignung in Frage gestellt wird.
- Die Stadt Weimar stellt die ermittelten und geeigneten Dach- und Freiflächen potenziellen Investoren zu branchenüblichen und angemessenen Pachtzinsen (ggf. auch Verkauf) zur Verfügung oder stellt sie der Tochtergesellschaft der Weimarer Wohnstätte, der Immobilienservice Weimar GmbH (ISW) zur Verfügung.
- Als Gesellschafterversammlung der Weimarer Wohnstätte überträgt der Stadtrat dem
Tochterunternehmen Immobilienservice Weimar GmbH (ISW) folgende Aufgabe:
Die ISW beauftragt und betreibt Fotovoltaikanlagen auf Dachflächen von Gebäuden der Weimarer Wohnstätte, der Stadt Weimar und deren städtischen Gesellschaften.
Die erwirtschaftete Rendite der PV Anlage muss mindestens 5% betragen. Über 50% der Wertschöpfung der Anlagen und deren Bewirtschaftung soll in der Impulsregion Erfurt-Weimar-Jena erfolgen.
Bis 2020 soll ein Volumen von 2 MW (entspricht den Stromverbrauch von ca. 2000 Haushalten) installiert werden.