19.03.25 –
Abschluss und Kosten des abgelehnten Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides zur Ostumfahrung
Der Abstimmungsausschuss zum Bürgerentscheid „Weimar braucht die Ost-Umfahrung“ hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 27.2.2025 das endgültige Ergebnis festgestellt. Eine deutliche Mehrheit der abstimmungsberechtigten Weimarerinnen und Weimarer hat sich gegen eine mögliche Ost-Umfahrung ausgesprochen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt den Oberbürgermeister:
Welche Kosten sind für das Bürgerbegehren bis zum Zeitpunkt der Ablehnung des Begehrens durch den Stadtrat seitens der Stadt angefallen?
Bitte aufschlüsseln nach allen Positionen wie auch u.a. Beratung der Antragstellenden, Kosten von Gerichtsverfahren inklusive Rechtsvertretung für die Stadt.
Welche Kosten hat das weitere Verfahren nach der ablehnenden Entscheidung des Stadtrates nach sich gezogen? Bitte aufschlüsseln nach Positionen einschließlich u.a. Kosten von Gerichtsverfahren inklusive Rechtsvertretung für die Stadt, Druck und Versand der Stimmzettel, Kosten für die Auszählung u.a.
Hat der Oberbürgermeister seine Ankündigung umgesetzt und dem Wunsch der Weimarer Bürgerinnen und Bürger gegenüber Land und Bund Ausdruck verliehen, dass eine Realisierung der im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführten Ostumfahrung nicht gewünscht ist?
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