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24.11.16 –
Anfragen und Anträge, Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 07.12.2016
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Weimar verpflichtet sich in Umsetzung bzw. Anlehnung an die Baumschutzsatzung bzw. die Eingriffsausgleichsregelung des Naturschutzrechts für jeden Baum, insbesondere jene im Straßenrandgrün, der aus welchen Gründen auch immer entfernt werden muss, innerhalb von längstens 18 Monaten adäquaten Ersatz zu schaffen. Die Ersatzpflanzung sollte (gerade im Falle von Alleen), muss dabei nicht zwingend am gleichen Standort geschehen. Der Ersatzstandort soll aber dem Ort des ehemaligen Baumes entsprechen, so sollen z.B. für ehemalige Bäume am Straßenrand Ersatzpflanzungen ebenfalls an einem Straßenrand vorgenommen.
Jeder Einzelfall der Abweichung von dieser Regelung ist mit entsprechender Begründung öffentlich zu machen, z.B. durch einen jährlichen Bericht zum Zustand des Straßenbegleitgrüns im städtischen Amtsblatt.
Die entsprechenden Haushaltsmittel für Ersatzpflanzungen wie oben genannt sind im städtischen Haushalt bereitzustellen.
Begründung:
Wenn Weimar eigentlich ein Park ist, in welchem eine Stadt liegt, so sinngemäß Adolf Stahr 1851, sollte es auch ein Anliegen der Stadt sein, diesem Bild zu entsprechen. Und wenn die Einwohnerinnen und Einwohner angehalten sind, die Baumschutzsatzung einzuhalten, also z.B. Ersatzpflanzungen für entfernte Bäume zeitnah vorzunehmen, so sollte dies dann auch uneingeschränkt für die Stadtverwaltung selbst gelten bzw. von selbiger ernst genommen werden. Die Umsetzung gilt es dann für die Öffentlichkeit transparent und nachvollziehbar zu gestalten.
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