Anfragen und Anträge, 05.11.2014
05.11.14 –
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, kurzfristig und spätestens bis 14 Tage vor dem geplanten Beschluss des Haushaltes 2015 folgende ergänzenden Unterlagen vorzulegen:
- Liste aller städtischen Immobilien mit dem jeweils verantwortlichen Amt
- Übersicht der laufenden Leasingverträge
- Übersicht der laufenden Kreditverträge mit Konditionen
- Zusammenstellung zur Altersteilzeit mit Anzahl der Personen sowie Kosten und Finanzierung für die Jahre seit 2010 und Prognosen für die nächsten vier Jahre.
Begründung:
Die Unterlagen sind essentiell für die Haushaltsdiskussion.