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05.09.16 –
Gemeinsamer Antrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 14.09.2016
Die Stadtspitze beschließt / Der Stadtrat beschließt:
Im Ratsinformationssystem wird eine aktuelle Übersicht über den Stand der Bearbeitung von Stadtratsbeschlüssen geführt.
Die Übersicht (Liste 1) zeigt alle noch offenen Termine an, die sich aus Aufträgen aus Beschlüssen des Stadtrates an die Stadtverwaltung ergeben. Offene Termine sind dabei sowohl Termine, bei denen die Terminstellung in der Zukunft liegt als auch überfällige Termine. Bei den überfälligen Terminen wird unter „Realisierung“ aufgeführt, welche Maßnahmen bereits erfolgten und begründet, warum eine Erfüllung der Aufgabe zu dem gesetzten Termin nicht oder noch nicht möglich war. - Diese Übersicht zeigt nicht die erledigten Termine an.
Mit einer zusätzlichen Übersicht (Liste 2) lässt sich darstellen, welche Aufträge aus Beschlüssen erledigt sind. - Die Liste 2 zeigt die erledigten Termine des letzten halben Jahres.
Begründung:
Mit der vorliegenden Berichtsvorlage berichtet der Oberbürgermeister überblicksmäßig über die Umsetzung von Beschlüssen und den Bearbeitungsstand der noch nicht umgesetzten Beschlüsse. Die Vorlage enthält eine Übersicht, die sich auf die Kontrolle von Beschlusspunkten bezieht, in denen Zuarbeiten, Konzepterarbeitungen und Prüfungen von Sachverhalten durch die Verwaltung zur Wiedervorlage für den Stadtrat erarbeitet werden sollen.
Die Übersicht dient den verantwortlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung zur Bearbeitung und Termineinhaltung der beschlossenen Aufträge. Die Stadtratsmitglieder erhalten die Übersicht zur Information über die Erfüllung der gefassten Beschlüsse. Für die Mitglieder des Stadtrates, die über ihren autorisierten Zugang das Ratsinformationssystem nutzen, ist der digitale Zugriff auf diese Übersicht jederzeit möglich. Die Übersicht zur Beschlusskontrolle ist eine unterstützende Serviceleistung des Büros Stadtrat. Sie entbindet nicht die Stadträte, Dezernenten und Verwaltungsmitarbeiter von ihrer Pflicht, Aufträge selbst zu erkennen, umzusetzen und abschließend zu kontrollieren.
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