Antrag: Nachtragshaushalt 2013 zeitnah vorlegen

Anfragen und Anträge, 18.09.2013

18.09.13 –

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu erstellen bzw. erstellen zu lassen.
Dieser soll möglichst so vorgelegt werden, dass der Stadtrat darüber in seiner regulären Sitzung im Oktober entscheiden kann, im spätesten Fall in der Sitzung am 4. Dezember.

Begründung:

Das Haushaltsrecht wird nicht umsonst als Königsrecht bezeichnet. Der Haushaltsbeschluss ist einer der wichtigsten, den ein Rat fassen kann. Wenn dem Rat ein Haushaltsentwurf zum Beschluss vorgelegt wird, der – aus welchem Grund auch immer - nicht alle Informationen berücksichtigt bzw. falsche Zahlen enthält, wird das Königsrecht systematisch unterlaufen.

In seiner Sitzung am 5. Juni hat der Weimarer Stadtrat den Haushalt für das laufende Jahr 2013 beschlossen. Dieser Haushalt wurde am 17. Juli durch das Landesverwaltungsamt genehmigt. Am Tage darauf wurden nicht unerhebliche Haushaltssperren durch den Oberbürgermeister verkündet. Aufgrund der am 22. Juli übersandten Informationen ist klar, dass die Probleme im Haushalt der Stadtspitze vor der Genehmigung bekannt waren. Möglicherweise waren diese schon beim Beschluss des Haushaltes durch den Stadtrat bekannt. Somit besteht Grund zur Annahme, dass bei der Aufstellung des Haushaltes dem Rat nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt wurden. Über die sogenannte Wasserstandsmeldung per 28.6.2013 hätte der Finanzausschuss am 2.7. oder der Stadtrat in seiner Sitzung am 3.7. informiert werden können. Dies erfolgte jedoch nicht.

Aufgrund der oben skizzierten zeitlichen Abfolge besteht Grund zur Annahme, dass die Probleme, deren mit einer Haushaltssperre begegnet werden sollte, nicht erst im Haushaltsvollzug aufgetreten sind. Somit ist das Instrument der Haushaltssperre hier nur solange die richtige Wahl, wenn überhaupt, bis der Rat mittels eines Nachtrages zum Haushalt entsprechend reagiert hat.

Die Stadtspitze soll daher verpflichtet werden, einen Nachtrag zum Haushalt 2013 zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluß vorzulegen. Dabei kann sicher auch auf die der Haushaltssperre zugrundeliegenden Zahlen aufgebaut werden. Auf diese Weise wird der Stadtrat auch an der Lösung
der Haushaltsprobleme demokratisch beteiligt.

Die einreichenden Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/DIE GRÜNEN bemängeln ferner eine ungleichmäßige Verteilung der Haushaltssperren. Diese betreffen, ausweislich der übersandten Unterlagen, vor allem den Bereich Schule, Schulsport und Kultur, während andere Bereiche des
Haushaltes wenig oder keinen Sperren unterliegen.

Mit einem Nachtragshaushalt kann zudem die Stadtverwaltung nachweisen, wie sie wachsende Ausgaben mit den Einnahmen zu koordinieren gewillt ist, um so zu einem zukunftsfähigen Haushalt zu kommen.

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Anfragen und Anträge | Haushalt und Finanzen

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