Antrag: Geschlechtergerechte Ausschreibungen

Anfragen und Anträge, 05.06.2013

05.06.13 –

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
zukünftig bei Stellenausschreibungen beide Geschlechter klar anzusprechen, dabei ist die weibliche Form zuerst zu nennen, z.B. Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, Lebensmittelkontrolleurin/Lebensmittelkontrolleur, Sekretärin/Sekretär, persönliche Referentin/persönlicher Referent, Fachberaterin/Fachberater.

Sollte die Stadtverwaltung die bisherige Praxis des Nachstellens eines „(m/w)“ beibehalten wollen, dann ist die Stellenbezeichung ausschließlich in der weiblichen Form zu nennen, z.B. Sachbearbeiterin (m/w),
Lebensmittelkontrolleurin (m/w), Sekretärin (m/w), persönliche Referentin (m/w), Fachberaterin (m/w)
In der Stellenbeschreibung selbst, sind immer beide Geschlechter anzusprechen.

Zusätzlich wird die Stadtverwaltung beauftragt, bei gleicher Qualifikation bevorzugt Frauen einzustellen und dies auch in den Ausschreibungen kundzutun.

Begründung

Die Ansprache beider Geschlechter ist im 21. Jahrhundert in Stellenausschreibungen in Deutschland üblich. Es ist offensichtlich, dass ein “(m/w)” die direkte Ansprache der Geschlechter nicht ersetzen kann, auch wenn damit die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden. Bündnis 90/DIE GRÜNEN nehmen den letzten Rat-hauskurier zum Anlass, eine klare, gleichberechtigte Sprachregelung auch in der Stadtverwaltung Weimar einzufordern.

Im Rathauskurier Nr. 8/2013 vom 27.04.2013 wurden fünf Stellenausschreibungen (s. die Beispiele oben) veröffentlicht. Vier wurden in der männlichen Form mit „(m/w)“ benannt, während die Sekretariatsstelle in der weiblichen Form mit „(m/w)“ benannt wurde. Damit könnte aus diesen Ausschreibungen herausgelesen werden, welches Geschlecht bei der Stellenvergabe gewünscht wird. Nur für die Ausschreibung der Sekreta-riatsstelle, die mit der niedrigsten Entgeltgruppe, werden offenbar explizit Frauen angesprochen.
Während es bei vier Stellenausschreibungen später heißt: „Die Bewerber/innen müssen folgende Vorausset-zungen erfüllen.“, heißt es beim Persönlichen Referenten des Bürgermeisters (m/w) lediglich: „Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen.“ Es erscheint daher so, als ob sich der neue Bürgermeister einen Mann als persönlichen Referenten wünsche.

Wir gehen selbstverständlich davon aus, daß eine bevorzugte Ansprache eines Geschlechtes bei den Ausschreibungen nicht intendiert war. Schon dieses offenbare Mißverständnis aber zeigt die Notwendigkeit für Änderungen in der Praxis der Ausschreibungen auf.

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