Anfragen und Anträge, 20.11.2013
20.11.13 –
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
- erstens, zu prüfen, wie der städtische Anteil an der Stadtwerke Weimar GmbH von derzeit rund 37 Prozent deutlich erhöht werden kann. Ziel ist es, den Anteil der Stadt Weimar auf über 50 Prozent zu erhöhen.
- Es sollen dabei mögliche Wege der Umsetzung ebenso betrachtet werden wie zugehörige Finanzierungsmodelle sowie eine potentielle zeitliche Planung.
- Der Oberbürgermeister stellt die Ergebnisse dem Stadtrat zeitnah, jedoch spätestens bis Ende Januar 2014 zur Verfügung.
- Zweitens, im Falle einer Umsetzbarkeit wird der Oberbürgermeister gebeten, zeitnah nach der Prüfung eine Beschlussvorlage zur Umsetzung in den Stadtrat einzubringen.
Begründung:
Die Stadtwerke Weimar GmbH hat zwei Anteilseigner, die Stadtwerke Weimar Beteiligungs-GmbH zu 51 Prozent und die nun mehrheitlich Thüringer Kommunen gehörende Thüringer Energie AG zu 49 Prozent. An der ersteren Gesellschaft wiederum ist die Stadt Weimar und die REWAG (Regensburg) beteiligt. Dadurch hält die Stadt Weimar 38,25 Prozent an den Stadtwerken. In den Gesellschaftsverträgen wurden Möglichkeiten des Vorkaufsrechtes für den Fall der Veräußerung von Anteilen vereinbart.
Es ist aus verschiedenen Gründen sinnvoll und richtig, den städtischen Anteil an den Stadtwerken zu erhöhen, u.a.:
- Sicherer Einfluss der Stadt auf die Entscheidungen der Stadtwerke. Bisher hat die Stadt keine alleinige Mehrheit im Aufsichtsrat.
- Mögliche höhere Ausschüttung der Stadtwerke an die Stadtwirtschaft entsprechend eines höheren Anteils an der Gesellschaft. Die Finanzierung von Bädern, Sportstätten und Verkehrsbetrieben innerhalb des Konzern Stadtwirtschaft wird erleichtert. Insgesamt wird die Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Stadtwerke und der Stadtwirtschaft für die Stadt Weimar verbessert und die Stadt kann von den wirtschaftlichen Erfolgen besser profitieren.
Presseberichten der letzten Zeit war zu entnehmen, dass sich die Thüringer Energie AG einem Verkauf von Anteilen an den Stadtwerken womöglich nicht verwehren wird. Ergänzend dazu erscheint eine Finanzierung der Erhöhung der städtischen Anteile durch das immer noch anhaltende Zinstief eher möglich als noch vor wenigen Jahren.