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16.03.21 –
Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.03.2021
Der Stadtrat beschließt:
Der Antragstitel wird wie folgt geändert: „Kommunale Verantwortung für Mieter*innen wahrnehmen – aus dem Verkauf der Brucknerstraße 20 lernen“
Der Antrags- und Begründungstext wird aufgrund des in der Zwischenzeit erfolgten Verkaufs des Gebäudes gestrichen und durch folgenden ersetzt: „Der Weimarer Stadtrat gibt der Stadt als Gesellschafterin der Weimarer Wohnstätte den Auftrag, die Wohnstätte aufzufordern, eine Strategie für die Veräußerung bewohnter bzw. vermieteter Gebäude im eigenen Bestand zu entwickeln. Diese Strategie soll einerseits den Verbleib der Bestandsmieter*innen und andererseits eventuell notwendige Sanierungen am jeweiligen Gebäude ermöglichen. Prinzipiell soll die Veräußerung bewohnter Gebäude vermieden werden.“
Begründung:
Die Weimarer Wohnstätte veräußerte 2021, trotz im Branchenvergleich angenehmer wirtschaftlicher Situation, ihr bewohntes Wohngebäude in der Brucknerstraße 20. Die antragstellenden Fraktionen stellen fest, dass dieser Verkauf nicht im Interesse der Stadt Weimar als Gesellschafterin der Weimarer Wohnstätte sein konnte, wenn er mit einer Räumung der jetzigen Mieter*innen sowie eine deutliche Verteuerung der Mieten verbunden ist.
Eines der vorgelegten Sanierungskonzepte, das zusammen mit den Mieter*innen entstand, demonstrierte, dass eine Sanierung bei gleichzeitiger Beibehaltung niedriger Mieten möglich ist, indem die bestehenden Wohnungen durch die Nutzung von Fördermitteln von Bund und Land in mietpreisgebundene Sozialwohnungen umgewandelt werden. Im Sinne der Aufgabe der Gesellschaft - der Bereitstellung von Wohnraum für alle Schichten der Weimarer Bevölkerung - sollte die Wohnstätte jedoch eine Sanierung ermöglichen, die auch zukünftig ähnlich niedrige Mieten gewährleistet.
Der Antrag sieht – lernend aus der Erfahrung aus der konkreten Situation in der Brucknerstraße 20 – die notwendig werdende Erarbeitung einer Strategie vor, wie zukünftig mit Bestandsmieter*innen in Gebäuden umzugehen ist, die nicht mehr im Besitz der Wohnstätte verbleiben sollen. Nur so können Verdrängungseffekte und Entmietungen verhindert sowie dem vermehrten Wunsch von Mieter*innen der Wohnstätte begegnet werden, ihr Haus selbst zu sanieren oder zu verwalten möchten.
Kategorie
Anfragen und Anträge | Demokratie und Gerechtigkeit | Stadtentwicklung und Bauen