Anfrage: Zweitwohnungssteuer für Weimarer EinwohnerInnen

Anfragen und Anträge, Gemeinsame Anfrage der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar, CDU und weimarwerk, eingereicht zur Stadtratssitzung am 09.11.2016

27.10.16 –

Gemeinsame Anfrage der Stadtratsfraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Weimar, CDU und weimarwerk, eingereicht zur Stadtratssitzung am 09.11.2016

Im Frühjahr und Sommer bekamen wir mehrere Hinweise bzw. Anfragen zur Erhebung von Zweitwohnungssteuern. Allen Anfragen war gemein, dass Menschen betroffen waren, die mit Erstwohnsitz in Weimar gemeldet waren. Betroffen waren u.a. junge Menschen, die unmittelbar nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von der Stadt Weimar zur Zweitwohnungssteuer gebeten wurden, wenn sie z.B. bei zwei getrennt lebenden Elternteilen als Haupt- und Nebenwohnsitz gemeldet sind. Zumeist befinden die Betroffenen noch im Besuch der Schule oder in der Ausbildung. Offenbar erfolgt vorab ein Datenaustausch zwischen Meldebehörde und Steuerbehörde.

Dazu fragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk:

1. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Datenaustausch zwischen den städtischen Ämtern? Welche Daten werden ausgetauscht?

2. Werden bei allen EinwohnerInnen nach Vollendung des 18. Lebensjahres auf diese Weise die Wohnsitze überprüft? Wenn nein – warum nicht? Wieviele waren 2014, 2015 und im bisherigen Verlauf des Jahres 2016 davon betroffen?

3. Wieviele Einwohnerinnen und Einwohner Weimars, die mit Erstwohnsitz gemeldet sind, sind 2014, 2015 und 2016 zur Zweitwohnungssteuer gebeten worden? In wievielen Fällen wurde Zweitwohnungssteuer bezahlt?

 

[Antwort aus der Stadtratssitzung lesen]

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