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08.07.15 –
Gemeinsame Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 08.07.2015
Beschlusstext:
Gemäß Thüringer Kommunalordnung § 80 Absatz 2 ist die Jahresrechnung innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Fraktionen der Stadtratskoalition von Bündnis 90/ DIE GRÜNEN, CDU und dem weimarwerk bürgerbündnis fragen daher den Oberbürgermeister an:
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