Anfrage – Schulbegleitung/ individuelle Beschulung und Betreuung

Anfragen und Anträge, Gemeinsame Anfrage von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 08.07.2015

08.07.15 –

Gemeinsame Anfrage von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, Stadtratssitzung am 08.07.2015

Der Stadtrat hat in einer letzten Sitzung mit der DS 058/2015 den kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen.

Diesen gilt es mit Leben zu füllen und fachliche Standards für verschiedene Bereiche aus gesetzlichen Vorgaben heraus zu übernehmen bzw. aus städtischer Sicht zu entwickeln. Die individuelle Schulbildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung ist dabei eines der sensibelsten Themen:

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Schulen in Weimar (staatlich oder freier Träger) sind barrierefrei, verfügen also über rollstuhlgerechte Zugänge zu sämtlichen Klassenräumen, Turnhalle, etc. und verfügen über Ruhe- und Pflegeräume, und eignen sich deshalb grundsätzlich aus baulicher Sicht zur inklusiven Beschulung?
  2. Wie gewährleistet die Stadt Weimar für Kinder mit Behinderung eine individuelle Teilnahme an der Schulbildung? Wie werden Schulbegleiter/ Integrationshelfer ausgewählt, nach welchen Vorgaben werden Notwendigkeit, Umfang und Finanzierung der Schulbegleitung geprüft und bewilligt?
  3. Wie gewährleistet die Stadt Weimar eine „inklusive“ Hort- und Ferienbetreuung bzw. entsprechende Angebote, damit auch eine Teilnahme von schwerstmehrfach-behinderten Kindern und Jugendlichen gegeben ist? Wie kann dies ohne finanzielle Benachteiligung der Betroffenen und deren Familien gewährleistet werden? 

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Anfragen und Anträge | Bildung und Soziales

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