Anfrage: Prüfung des beschlossenen Lärmaktionsplans

Anfragen und Anträge, 29.01.2014

29.01.14 –

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 mehrheitlich einen Lärmaktionsplan beschlossen. Mit der beschlossenen Änderungsdrucksache 121c/2013 wurden Änderungen am Plan vorgenommen, die Zweifel an der Hinlänglichkeit des Planes hinsichtlich der ordentlichen Umsetzung der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm aufkommen lassen. Seit einigen Tagen ist der Lärmaktionsplan auf der Internetseite der Stadt verfügbar.

Deshalb fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Oberbürgermeister an:

  1. Hält die Stadtverwaltung den Lärmaktionsplan in der beschlossenen Version der Drucksache 121c/2013 uneingeschränkt für geeignet, den Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG vollumfänglich zu genügen?
  2. Wurde der Lärmaktionsplan in der beschlossenen Version den zuständigen Stellen der Landesverwaltung bzw. der Europäischen Kommission zur Begutachtung zugesandt? Wenn ja, wann und gibt es dazu schon Rückmeldungen? Wenn nein – warum nicht?

 

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