Anfrage: Künftige Verfahrensweise Freiplakatierung

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen weimarwerk bürgerbündnis e.V., CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantwortet zur Stadtratssitzung am 17.05.2017

17.05.17 –

Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen weimarwerk bürgerbündnis e.V., CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, beantwortet zur Stadtratssitzung am 17.05.2017


Im 2. Nachtrag zum Werberechtsvertrag der Stadt Weimar mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH wurde die Möglichkeit der Stadt Weimar zur sogenannten Freiplakatierung in Höhe von 200.000 Euro jährlich vertraglich festgeschrieben. Die Kosten zur Anbringung der Plakate liegen allerdings nun mehr bei der Stadt selbst. Im Februar wurden die Ausschussmitglieder von FIA und WTA über den geplanten allgemeinen Ablauf der zukünftigen Vergabe dieser Medialeistungen informiert, deren Realisierung ab 2017 durch die weimar GmbH und die Kulturdirektion gemeinsam erfolgen soll. Ein genaues Verfahren wurde nicht benannt.

Der Oberbürgermeister wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Eckpunkte für das Antragsverfahren zur Vergabe der Plakatierungsmöglichkeiten wurden durch die Kulturdirektion und die weimar GmbH festgeschrieben (Antragsart (formlos oder Formular), Antragsfrist, Festlegungen zur Kostenübernahme der technischen Plakatierungskosten durch den Antragsteller, Beschränkungen in der Nutzung - Anzahl und Dauer - der Plakatierungsflächen, etc.)?
  2. Wie wurden mögliche Antragsteller/ Veranstaltungsträger über das neue Verfahren informiert?
  3. Welche Bewertungsmaßstäbe/ Richtlinien wurden durch die weimar GmbH und die Kulturdirektion erarbeitet und festgeschrieben und wie wird die Gleichbehandlung der Anträge innerhalb des Bewertungsprozesses zur Freiplakatierung sichergestellt?
  4. In welcher Haushaltsstelle wurden die benötigten technischen Plakatierungskosten in Höhe von 50.000 Euro (geschätzte Kosten, lt. Schreiben Frau. Dr. Kolb vom 23.01.2017) etatisiert?
  5. In welcher Form erfolgt die Vergütung der weimar GmbH für die zusätzliche Aufgabe der Betreuung des Antrags- und Vergabeverfahrens zur Freiplakatierung?

[Antwort der Stadtverwaltung lesen]

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