Anfrage: Geschützter Landschaftsbestandteil am Travertinsteinbruch in Weimar-Ehringsdorf

Anfragen und Anträge, Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stadtratssitzung am 15.06.2016

01.06.16 –

Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Stadtratssitzung am 15.06.2016

Die Stadtverwaltung Weimar beabsichtigt, den Geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Travertinsteinbruch Ehringsdorf" durch Herausnahme eines Grundstücks zu verkleinern.

Dazu fragt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an:

  1. Wann hat die Stadt Weimar mit der Firma IBU-tec advanced materials AG oder ihren Rechtsvorgängern erstmalig Gespräche über die langfristige Nutzung der im GLB gelegenen Gebäude geführt? Wurde dabei auch über einen möglichen Rückbau der Gebäude oder eines einzelnen Gebäudes gesprochen?
  2. Welche Stellungnahme hat die Stadt Weimar gegenüber dem Freistaat Thüringen abgegeben, bevor der Freistaat Thüringen im Jahr 2009 das Grundstück (Fl. 4 Fl.-St. 384/31), das jetzt aus dem GLB herausgenommen werden soll, an die Firma IBU-tec verkauft hat? Wurde der Firma IBU-tec von Seiten der Stadt in Aussicht gestellt, dass das Grundstück aus dem GLB herausgenommen wird?
  3. Ein Teil des Grundstücks, das jetzt aus dem GLB herausgenommen werden soll, sind unversiegelte Flächen, die offensichtlich als Abstandsflächen benötigt werden, um Baumaßnahmen an den Gebäuden leichter vornehmen zu können. Warum müssen diese Flächen aus dem GLB herausgenommen werden?
  4. Die Firma IBU-tec hat im Jahr 2009 das Grundstück (Fl. 4 Fl.-St. 384/31) aus dem GLB erworben. Werden diese Flächen aus dem GLB herausgenommen, erhöht sich der Grundstückswert beträchtlich. Welche Gegenleistung erbringt die Firma IBU-tec für die Stadt Weimar?
  5. Welchen Ausgleich erbringt die Firma IBU-tec nach §29 ThürNatG Abs. 2 für die Bestandsreduzierung des GLB?

 

 

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