Anfrage: Förderrichtlinie des Bundes für Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Klimaschutz konkret

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 06.03.2019

19.02.19 –

Anfragen und Anträge, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 06.03.2019

Seit dem 1. Januar 2019 ist die neue "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld" - kurz "Kommunalrichtlinie" - in Kraft. Neu ist in dieser Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums zum Beispiel, dass ein Klimaschutzkonzept und eine dafür notwendige Personalstelle zusammen beantragt werden können. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer, für Kommunen hoch interessanter Fördermöglichkeiten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fragt deshalb die Stadtverwaltung:

1. Die bestehende Förderung für die Stelle eines Weimarer Klimaschutzbeauftragten läuft im Sommer 2019 aus. Ist geplant, diese dringend notwendige Stelle fest in den städtischen Stellenplan aufzunehmen? Falls ja, ab wann? Falls nein - wird dann eine weitere Förderung über die neue Kommunalrichtlinie beantragt?

2. Bislang wurde das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Weimar von 2011 in Teilen umgesetzt, doch für die ebenfalls dringend notwendige Fortschreibung fehlte bislang das Geld. Beabsichtigt die Stadt, hierfür nun eine Förderung durch die neue Kommunalrichtlinie - in Verbindung mit der Personalstelle des Klimaschutzbeauftragten - zu beantragen? Falls ja, wann? Falls nein, warum nicht?

3. Ein konkretes Förderbeispiel unter vielen weiteren ist die mögliche Förderung von Fahrradparkhäusern an Knotenpunkten mit dem ÖPNV. Beabsichtigt die Stadt Weimar den Bau eines Fahrradparkhauses z.B. im Bereich des Hauptbahnhofs oder des Goetheplatzes oder ggf. anderen Stellen in der Stadt? Falls ja, soll hierzu die Kommunalrichtlinie genutzt werden? Falls nein, warum nicht?

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