Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2020
03.06.20 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, eingereicht zur Stadtratssitzung am 17.06.2020
In der Antikorruptionsrichtlinie vom Januar 2019 empfiehlt das Land Thüringen öffentlichen Stellen unter anderem, einen Antikorruptionsbeauftragten zu benennen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fragt daher die Stadtverwaltung:
- Welchen organisatorischen Stellenwert hat der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Weimar innerhalb der Verwaltung? Wo findet er sich im Organigramm der Stadtverwaltung?
- Der Antikorruptionsbeauftragte kann nur effektiv arbeiten, wenn seine Empfehlungen auch berücksichtigt werden – welche Verbindlichkeit haben die Empfehlungen des Beauftragten? Wer entscheidet über ihre Umsetzungen?
- Wann wird der Beauftragte tätig (aus eigenem Antrieb, auf Nachfrage…)?
- Beabsichtigt die Stadtverwaltung wie in der Richtlinie empfohlen, die Kontaktdaten des Beauftragten zu veröffentlichen, so dass auch Bürger*innen sich an diesen wenden können? Wenn ja: wann und wo ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen? Wenn nein: Warum nicht?
- Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um Korruption zu vermeiden?
[Antwort der Stadtverwaltung steht noch aus]