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07.06.17 –
Anfragen und Anträge, Anfrage der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk bürgerbündnis, eingereicht zur Stadtratssitzung am 21.06.2017
Seit vergangenen Herbst liegen die Drucksachen 189/2016 ("Neufassung der Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Weimar"), 190/2016 ("Neufassung der Abfallgebührensatzung") sowie 060/2016 ("Beschluss zum Abfallwirtschaftskonzept Stadt Weimar 2016-2020") auf Eis. Alle genannten Drucksachen wurden in der Stadtratssitzung vom 09.11.16 von der Tagesordnung genommen, u.a. weil sie zuvor nicht abschließend in den Ausschüssen beraten wurden.
Die daher nach wie vor gültige Abfallsatzung bzw. Abfallgebührensatzung weist jedoch Vorgaben auf, die nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sind. So ist die vorgeschriebene Mindestgröße für Restmülltonnen mit 15 Liter pro Person und Woche im bundesweiten Vergleich am oberen Ende angesiedelt und widerspricht den eigenen Zielen zur Müllvermeidung und -reduzierung, die in der bestehenden Abfallsatzung i.d.F.d. 3. Änderung vom 22.11.2011 unter § 1 Punkt a festgeschrieben sind. Insbesondere die Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen wenig Restmüll anfällt, werden dadurch gezwungen, für ihre Verhältnisse zu große Restmülltonnen vorzuhalten. Die vorgelegte Neufassung der Satzung würde hier Abhilfe schaffen.
Vor dem Hintergrund, dass Weimar aller Voraussicht nach auch zukünftig als kreisfreie Stadt für die Abfallentsorgung zuständig sein wird, fragen die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und weimarwerk den Oberbürgermeister:
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